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1:12-Initiative Lohnfrage beschäftigt Stimmvolk immer wieder

Die Lohnfrage ist immer wieder ein Thema bei den Abstimmungen. Allerdings dauerte es 60 Jahre, bis wieder über das Einkommen debattiert wurde.

Personen gehen die Treppen rauf und gehen an 1:12-Pro-Plakaten vorbei.
Legende: Die 1:12-Initiative war nicht das erste Volksbegehren, welches das Lohngefüge in der Schweiz in Frage gestellt hatte. Keystone

Über 60 Jahre lang spielte die Höhe der Einkommen an der Urne kaum eine Rolle. Seit der Abzocker-Debatte wurde der Ruf nach staatlichen Schranken aber immer lauter. Auch nach dem Nein zur 1:12-Initiative ist das Thema nicht vom Tisch – warten doch gleich zwei weitere Volksbegehren.

Lohnpolitik war bislang Sache der Sozialpartner, und sie wird es nach dem jüngsten Nein zur Initiative der Juso vorderhand auch bleiben. Daran vermochte schon die im März mit 68 Prozent Ja-Stimmen angenommene Abzocker-Initiative nichts zu ändern, verlangt diese doch lediglich eine Stärkung der Aktionärsrechte in Vergütungsfragen und keine Lohnobergrenzen.

Frühere – allerdings Jahrzehnte zurückliegende – Vorstösse zum Thema waren an der Urne allesamt verworfen worden. So sagten 1946 fast 81 Prozent der Stimmberechtigten Nein zu einer LdU-Initiative «Recht auf Arbeit», die unter anderem eine existenzsichernde Entlöhnung forderte.

Serie von Initiativen

Zuvor hatte sich das Volk 1933 mit 55 Prozent Nein gegen vorübergehende, krisenbedingte Lohnkürzungen für Bundesbeamte ausgesprochen. 1920 wurde mit hauchdünnem Nein (50,2 Prozent) zum Gesetz über die Ordnung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit verworfen, paritätische Lohnstellen zur Festlegung von Mindestlöhnen einzusetzen.

Erst Jahrzehnte später, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, kam die Lohnfrage mit der Diskussion über explodierende Managergehälter wieder aufs Tapet. 2006 lancierte der Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder seine Abzocker-Initiative, und 2009 starteten die Jungsozialisten ihre 1:12-Initiative.

Voraussichtlich 2014 wird das Schweizer Stimmvolk sodann über die 2011 vom Gewerkschaftsbund lancierte «Initiative für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» abstimmen können. Diese verlangt die Einführung eines Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde, was einem Monatslohn von rund 4000 Franken entspricht.

Mindestlöhne: Neuenburg in Vorreiterrolle

Bereits vorgeprescht ist in dieser Sache der Kanton Neuenburg, dessen Volk 2011 eine Initiative für Mindestlöhne gut hiess. Im Jura wurde im März ein Volksbegehren angenommen, das Mindestlöhne in den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag vorschreibt. Genf und die Waadt hingegen lehnten Vorstösse für das Recht auf einen Mindestlohn ab.

Kürzlich ist ausserdem auf nationaler Ebene die Volksinitiative «für ein bedingungsloses Grundeinkommen» zustande gekommen. Sie will «der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen». Den Initianten schwebt ein Betrag von etwa 2500 Franken pro Monat und Person vor.

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