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15 Jahre Haftstrafe Genfer Kantonsgericht verurteilt Ex-Polizeichef zum dritten Mal

  • Das Genfer Kantonsgericht hat zum dritten Mal den schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürger Erwin Sperisen zu 15 Jahren Haft verurteilt.
  • Er wurde wegen Gehilfenschaft zu sieben Morden verurteilt.
  • Der ehemalige Chef der Nationalpolizei Guatemalas soll als Polizeichef die Erschiessung von sieben Häftlingen angeordnet zu haben.
  • Der Staatsanwalt plädierte für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Vor Gericht wurden die Exekutionen von Häftlingen aus guatemaltekischen Strafanstalten verhandelt. Konkret die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2006, mit der die Kontrolle über das Gefängnis «Pavón» zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge. Bei diesen Mordfällen wurde der Angeklagte wegen Gehilfenschaft erneut verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, sagte Alessandra Cambi Favre-Bulle, Präsidentin der Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichtes, bei der Urteilseröffnung.

Von den 15 Jahren Gefängnisstrafe werden die bereits absolvierten 5 Jahre Haft abgezogen. Der Staatsanwalt beantragte vor dem Gericht, dass Erwin Sperisen vorerst im Hausarrest bleiben wird. Das Gericht zog sich zurück, um über diesen Antrag zu beraten.

In einem Anklagepunkt freigesprochen

Ein Rekurs wurde im Prozess teilweise gutgeheissen: Im 2005 waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt «El Infiernito» entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 um, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren. In diesem Anklagepunkt wurde Sperisen freigesprochen.

Die Vorgeschichte

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Erwin Sperisen, der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger und ehemalige Polizeichef Guatemalas, musste sich bereits zum dritten Mal vor der Genfer Justiz verantworten. Diese hatte ihn bereits 2014 und 2015 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Letzten Juli hob das Bundesgericht das Urteil auf – wegen Mängel im Verfahren und ordnete eine Neubeurteilung an.

Bereits im Vorfeld des dritten Prozesses hatte Erwin Sperisen nach fünf Jahren in Haft das Gefängnis Champ-Dollon verlassen können. Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtes unter Hausarrest gestellt.

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