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24-Stunden-Luftpolizeidienst Kampfjets können in Frankreich landen

  • Schweizer Kampfjets sind künftig rund um die Uhr startklar – etwa, um Flugzeuge abzufangen, die über dem Schweizer Himmel nichts zu suchen haben.
  • Für diesen 24-Stunden-Dienst ist die Luftwaffe auf Ausweich-Flugplätze im Ausland angewiesen – zum Beispiel bei schlechtem Wetter.
  • Bereits einig geworden ist man mit Frankreich: Dort stehen der Schweizer Luftwaffe bei Bedarf ab sofort drei Militärflugplätze zur Verfügung.

Luftpolizeidienst

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Am Montag führte die Luftwaffe in Payerne vor, wie das geht mit dem Alarmstart: Innert 15 Minuten ist ein F/A-18 in der Luft. Seit Anfang Jahr ist die Luftwaffe an sieben Tage der Woche von 8 bis 18 Uhr bereit für den Luftpolizeidienst. Ab 2019 wird es von 6 bis 22.00 Uhr sein. Ab 2021 dann rund um die Uhr – das kostet rund 30 Mio. Fr. pro Jahr.

Die Schweizer F/A-18-Kampfjets werden ab 2021 rund um die Uhr aufsteigen, sieben Tage in der Woche und bei jedem Wetter. Nicht immer werden die Bedingungen eine Rückkehr zum Heimatflughafen erlauben.

Deshalb brauche es Ausweich-Flugplätze im Ausland, sagt Bernhard Müller, Chef Einsatz der Luftwaffe. Insbesondere bei schlechtem Wetter, in der Nacht oder an den Wochenenden, wenn die übrigen Militärflugplätze nicht offen seien «müssen wir ausweichen können», so Müller.

Drei Landemöglichkeiten in Frankreich

Drei Flugplätze in Frankreich hat sich die Luftwaffe bereits gesichert: So können die Schweizer Jets ab sofort bei Bedarf nach Luxeuil im Burgund, Orange in Südfrankreich und Saint-Dizier im Nordosten ausweichen. Frankreich erhalte Gegenrecht, sagt Müller: «Man vereinbart solche Leistungen in Gegenseitigkeit.»

Noch am Laufen sind Verhandlungen mit Deutschland, konkret mit Neuburg in Bayern. In Italien werden Schweizer Piloten nicht landen, weil die dortigen Militärflugplätze zu weit im Süden liegen.

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Nur in Ausnahmefällen

Ohnehin sollen Landungen jenseits der Landesgrenze die Ausnahme bleiben: Es könne bis zu drei Tage dauern, bis ein Jet wieder zurückfliegen kann, sagt Müller. Dies vor allem dann, wenn «eine Intervention durch das Unterhaltspersonal» nötig sei. Dieses müsse zuerst eingeflogen werden, bevor es die Maschine auf den Weiterflug vorbereiten könne.

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