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Strafregister-Pflicht für Aargauer Lehrerinnen und Lehrer
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.09.2022. Bild: KEYSTONE/Luis Berg
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Aargauer Volksschule Lehrpersonen müssen Strafregisterauszug vorlegen

  • Aargauer Volksschulen müssen bei der Bewerbung von Lehrerinnen und Lehrern einen Strafregisterauszug verlangen.
  • Zudem wird der Auszug von bereits angestellten Lehrpersonen alle paar Jahre überprüft.
  • Damit sollen die Kinder vor sexuellen Übergriffen geschützt werden.
  • Das Aargauer Kantonsparlament hat eine entsprechende Motion der SVP überwiesen. Das Anliegen erhielt Unterstützung aus fast allen Parteien.
  • Die Regierung lehnte die Forderung ab. Sie könne zu einer Scheinsicherheit führen.

Einige Aargauer Gemeinden verlangen heute einen Strafregisterauszug von potenziellen Lehrpersonen, andere nicht. Nun sollen im ganzen Kanton einheitliche Regeln gelten, hat der Grosse Rat beschlossen, mit 92 zu 40 Stimmen.

Zürich und Baselland bereits mit Auszug

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Die Kantone Zürich und Baselland haben bereits eine Regelung, wie sie im Aargau eingeführt wird.

Die Zürcher Schulpflegen müssen bei der Anstellung von Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleitern einen aktuellen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug verlangen. Deutsche Staatsangehörige müssen ein «erweitertes Führungszeugnis» mitbringen.

Im Baselbiet muss vor Ablauf der Probezeit eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Dazu gehört auch der Strafregisterauszug.

Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber einen Privatauszug und einen Sonderprivatauszug vorlegen müssen. In ersterem sind Urteile wegen Verbrechen oder Vergehen aufgeführt, im zweiten nur solche zu Sexualstraftaten. Alle fünf bis zehn Jahre soll dieser Prozess wiederholt werden, fordert die überwiesene Motion aus den Reihen der SVP. Betroffene Personen sollen an den Schulen nicht eingestellt oder entlassen werden.

Lehrer kommen den Kindern nahe

Lehrerinnen und Lehrer hätten einen Beruf, bei dem sie den Kindern nahe kommen, so die Befürworter der neuen Praxis – zum Beispiel im Sport. Delikte könnten sich also auch im Unterricht ereignen.

Es brauche eine einheitliche Regelung in allen Gemeinden. Sonst könnten sich vorbestrafte Personen einfach an einer Schule bewerben, welche keine Überprüfung durchführe. Alle Kinder sollen gleich geschützt werden.

Der Aufwand für die Schulen halte sich in Grenzen. Bereits heute müssten Bewerberinnen und Bewerber an einer Sonderschule einen Strafregisterauszug vorlegen.

Eine Scheinsicherheit?

Gegen das Vorhaben stellte sich die Regierung. Auch Politikerinnen und Politiker vor allem aus den Parteien der politischen Mitte, aber auch vereinzelt aus anderen Parteien waren dagegen.

Lehrpersonen stünden so unter Generalverdacht, meinte Bildungsdirektor Alex Hürzeler. Es gebe andere Berufe im Umfeld der Schule, die nicht überprüft würden: Hauswarte, Schulsozialarbeiterinnen, Angestellte an der Musikschule und so weiter.

Die Vorgabe führe zu mehr Bürokratie, war in der Ratsdebatte zu hören. Und es könne zu einer falschen Sicherheit führen – wenn es zum Beispiel keine Verurteilung gebe wegen fehlender Beweise eines sexuellen Übergriffs.

Und die Stellvertretungen?

Für die Mehrheit des Aargauer Parlaments überwog allerdings das Verlangen nach mehr Sicherheit für die Schulkinder. Die Regierung muss darum nun gegen ihren Willen ein Gesetz ausarbeiten. Dabei gibt es viele Details zu klären. Zum Beispiel, ob eine Stellvertretung auch einen Auszug braucht. Grundsätzlich ist die Stossrichtung aber klar, welche das Kantonsparlament vorgegeben hat.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 20.09.2022, 17:30 Uhr;

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