- Der Bundesrat hat die Eckpfeiler einer neuen Altersreform vorgestellt.
- Das Frauenrentenalter soll dabei gemäss einer Mitteilung auf 65 Jahre erhöht werden. Ausgleichsmassnahmen will der Bundesrat prüfen.
- Das flexible Rentenalter soll zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein. Zudem soll die neue Reform Anreize bieten, über das Alter von 65 hinaus zu arbeiten.
- Gesundheitsminister Alain Berset will die AHV und die berufliche Vorsorge getrennt reformieren.
Er wolle die Reform der Altersvorsorge in zwei separaten Vorlagen vorantreiben, sagte Sozialminister Alain Berset. «Die Priorität liegt bei der AHV.» Die Eile hat finanzielle Gründe.
Loch in der AHV-Kasse
Nach Berechnungen des Bundes liegt 2019 weniger als eine Jahresausgabe im AHV-Fonds. 2029 ist die AHV teilweise zahlungsunfähig. Die Lücken in der obligatorischen beruflichen Vorsorge können hingegen noch lange auf Kosten der überobligatorisch Versicherten gestopft werden. «Der Handlungsdruck ist unterschiedlich», stellte Berset fest.
Vor diesem Hintergrund hat er vom Bundesrat den Auftrag erhalten, bis Ende Februar 2018 die Eckwerte einer AHV-Reform auszuarbeiten. Ein Vorentwurf soll im Sommer 2018 in die Vernehmlassung gehen. Ende 2018 will der Bundesrat eine Botschaft verabschieden. Eine Volksabstimmung ist frühestens 2020 möglich. Damit droht die AHV-Reform zum Spielball im Wahlkampf 2019 zu werden.
Die gescheiterte Reform der Altersvorsorge hatte bei AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge gleichzeitig angesetzt. Das Frauenrentenalter sollte auf 65 Jahre angehoben und die Mehrwertsteuer für die AHV schrittweise um 0,6 Prozent erhöht werden. Als Kompensation sollten zusätzliche Lohnprozente einen Zuschlag von 70 Franken auf neuen AHV-Renten sowie höheren Ehepaar-Renten finanzieren.
Einschnitte bei der beruflichen Vorsorge
Die Reform sah weiter vor, den Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge ab 2019 schrittweise von 6,8 auf 6 Prozent zu reduzieren. Künftige Renten wären dadurch um 12 Prozent gesunken. Der Koordinationsabzug sollte leicht gesenkt, die Beiträge hingegen leicht erhöht werden.
Am 24. September 2017 haben 52,7 Prozent der Stimmbevölkerung und die Mehrheit der Stände aber Nein gesagt zur Reform der Altersvorsorge. Diese war von SVP und FDP bekämpft worden. Nach Einschätzung des Bundesrats ist die Vorlage in der Volksabstimmung wegen einer Kumulation verschiedener Einzelfaktoren abgelehnt worden, wobei keiner dieser Faktoren schwergewichtig entscheidend war.