- Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. Sie wird zwei Jahre früher eingeführt als ursprünglich geplant.
- Mit einem Rabattsystem während sieben Jahren will der Bundesrat erreichen, dass Unternehmen auch weiterhin in Elektro-Lastwagen investieren.
- Es ist ein neues Tarifsystem geplant, das sich auf das Gewicht des Fahrzeugs, die gefahrene Strecke und auf die Antriebstechnik stützt.
- Über diesen Vorschlag kann nun das Parlament entscheiden.
«Das bisherige System der Schwerverkehrsabgabe stösst an seine Grenzen», sagte Bundesrat Albert Rösti an der Medienkonferenz, an der die Botschaft vorgestellt wurde. Mit den nun vorgestellten Massnahmen soll die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene fortgesetzt werden und zugleich die Elektrifizierung des Schwerverkehrs begünstigt werden, wie der Verkehrsminister klarstellte.
Zurzeit sind 90 Prozent aller Lastwagen auf den Schweizer Strassen in der günstigsten Abgabekategorie und die Anzahl Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die noch keine Abgabe bezahlen müssen, nimmt laufend zu. Dadurch nimmt die LSVA weniger ein und sie verliert die Wirkung, den Verkehr auf die Bahn zu verlagern.
Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen und wasserstoffbetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.
Das System wird zwei Jahre früher eingeführt, als ursprünglich geplant. Zudem werden die heute am meisten benutzten Lastwagen mit Verbrennungsmotor von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie umeingeteilt.
Auch die Kantone bekommen von der Abgabe
Im Jahr 2024 hat der Bund insgesamt rund 1.9 Milliarden Franken mit der LSVA eingenommen. Zwei Drittel der Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.
Der Anteil des Bundes fliesst zu einem grossen Teil in den Fonds für die Bahninfrastruktur. Die Schwerverkehrsabgabe ist im Landverkehrsabkommen mit der EU festgehalten. Die geplante Revision steht im Einklang mit dieser Regelung.