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Kurtaxenpauschale: Der Grosse Zank der Aletsch-Arena
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 24.11.2022. Bild: Keystone/Gaetan Bally
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Abgabe für Zweitwohnungen Zank um Kurtaxen: In der Aletsch-Arena kommt es zum Showdown

Trotz Bundesgerichts-Rüffel passt die Riederalp die pauschale Kurtaxen-Berechnung nicht an. Das sorgt für Ärger.

Die Empörung bei den Zweitwohnungsbesitzenden in der Region der Aletsch-Arena ist gross. Seit dem 1. November 2020 müssen sie ihre Kurtaxen pauschal abrechnen. Und tiefer in die Tasche greifen.

Ganz egal, ob jemand fünfmal oder 50-mal in seiner Ferienwohnung übernachtet: Die Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen müssen seither für 30 Nächte à 3.50 Kurtaxen bezahlen. Das Geld fliesst in die Tourismusorganisation der Aletsch-Arena, welche die Fiescheralp, Riederalp und Bettmeralp umfasst.

Haus auf Riederalp
Legende: Auf der Riederhalp herrscht Eiszeit zwischen Zweitwohnungsbesitzenden und der Tourismusorganisation Aletsch-Arena. Keystone/Georgios Kefalas

Privatpersonen müssen für ihr Ferienchalet deutlich mehr Kurtaxen auf den Tisch legen: «Ich zahle für meine 5.5-Zimmer-Wohnung jetzt 1197 statt 300 Franken: Das ist eine Preiserhöhung um über 300 Prozent. Dieser Schritt geht zu weit», sagt Peter Koch, Präsident der IG Fiescheralp, welche die Zweitwohnungsbesitzenden vertritt.

Ich zahle 1197 statt 300 Franken. Dieser Schritt geht zu weit
Autor: Peter Koch Zweitwohnungsbesitzer

Im Juli pfiff das Bundesgericht jedoch die Aletsch-Arena teilweise zurück. Die Berechnungsweise und die Pauschalberechnung seien zwar rechtlich haltbar. «Nicht nachvollziehbar ist, wie die Gemeinden die Anzahl Logiernächte ermittelt hat», hiess es im Urteil.

Was ist eine Kurtaxe?

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Egal ob in Hotels, Airbnbs oder sonstigen gebührenpflichtigen Unterkünften: Wer als Gast ausserhalb seiner Wohngemeinde übernachtet, zahlt zusätzlich zu den Übernachtungskosten-Kosten eine Kurtaxe. Diese ist eine traditionelle Abgabe für die Finanzierung der örtlichen touristischen Angebote. Unter anderem werden damit die Gehälter vieler Angestellten der Tourismusbranche finanziert.

Die Aletsch-Arena musste darauf die Anzahl der Nächte neu berechnen lassen. Und hat das Institut für Tourismus der HES-SO mit der Studie beauftragt, welche eine grosse Umfrage bei den Ferienwohnungsbesitzenden durchgeführt hat.

Aletsch-Arena passt Kurtaxen doch nicht an

Jetzt sind die Ergebnisse bekannt. Die Resultate der Umfrage hätten die im Rechnungsmodell getroffenen Annahmen von durchschnittlichen 30 Belegungstagen nicht nur bestätigt, sondern sogar übertroffen, heisst es.

Sprich, die Leute würden mehr Nächte in den Wohnungen verbringen als angenommen. «Wir richten uns jetzt nach dieser Umfrage. Der Kurtaxenansatz von CHF 3.50 und die bisherigen Belegungszahlen werden unverändert beibehalten», sagt Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch-Arena.

Briefkasten Riederlap
Legende: Verwaiste Briefkästen: Längst nicht alle Wohnungen auf der Riederalp werden ganzjährig genutzt. Keystone/Georgios Kefalos

Das passt den Zweitwohnungs-Besitzenden gar nicht. «Man hat bei der Berechnung Äpfel und Birnen verglichen», sagt Peter Koch von der IG Fiescheralp.

Kommerzielle Zweitwohnungs-Vermieter werden bevorzugt

Weil bei den Zahlen seien auch kommerzielle Ferienwohnungs-Vermieter mit eingerechnet, die die Zweitwohnungen viel öfter nutzen als Private. Und die Kurtaxen sogar bei den Gästen einkassieren und den Überschuss behalten dürfen, wenn dieser höher als die Pauschale ausfällt.

«Dagegen wehren wir uns weiter. Wir gehen davon aus, dass wir erneut ans Bundesgericht gelangen», so Koch. Sproll von der Aletsch-Arena bestreitet gar nicht erst, dass kommerzielle Anbieter einen «leichten» Vorteil haben.

Wer sich mit seiner Argumentation durchsetzt, entscheidet die einheimische Bevölkerung. Nächste Woche kommt es an der Urversammlung der Gemeinden Fiescheralp, Bettmeralp und Riederalp zum Showdown um die Kurtaxen.

Das sagt die Expertin zum Kurtaxen-Knatsch

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Gerade im Wallis mussten verschiedene Gemeinden die Zahl der Nächte, die pauschal abgerechnet werden, nreduzieren, darunter Leukerbad. Oder die Gemeinden Goms und Obergoms: Nach Gesprächen mit Zweiwohnungsbesitzenden werden seit 2019 die Kurtaxenpauschale mit einer durchschnittlichen Auslastung von 31 Nächten statt wie bisher mit 57 Nächten berechnet.

In der Aletsch-Arena könnte der Zank um die Zweitwohnungs-Kurtaxen erneut vor Bundesgericht landen. Was kann man tun, damit es nicht wieder so weit kommt? Eine gemeinsame Lösungsfindung sei zentral: «Bei neuen Reglementen von Kurtaxen sollten Zweitwohnungsbesitzer miteinbezogen werden», sagt Martina Volluz vom Walliser Tourismus-Observatorium. Zudem sollten die Organisationen den Privatpersonen aufzeigen, was mit den einkassierten Geldbeträgen passiert. «Damit sie sehen, dass sie nicht abgezockt werden.»

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 23.11.2022, 17.30 Uhr;

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