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Konsumentenschutz blitzt vor Gericht ab
Aus Tagesschau vom 22.08.2018.
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Abgas-Skandal Konsumentenschutz blitzt vor Handelsgericht ab

  • Der Konsumentenschutz scheitert im Abgas-Skandal mit seiner Klage gegen VW und die Amag.
  • Das Handelsgericht Zürich habe die Verbandsklage abgelehnt, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit.
  • Die SKS zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter.

Die Abgasmanipulation des Volkswagenkonzerns sei seit langem bekannt, so die Begründung des Handelsgerichts. Man sehe somit keine Täuschung im Rechtssinne mehr vorliegen.

Die Feststellung der Widerrechtlichkeit durch das Gericht könne daher die Beeinträchtigung der betroffenen Fahrzeughalter nicht beheben. Deshalb trete das Gericht auf die Klage inhaltlich nicht ein.

Stiftung kritisiert Urteil scharf

Die Stiftung für Konsumentenschutz prangert den Entscheid an. Mit dem jetzt vorliegenden Entscheid erkläre das Handelsgericht Zürich das lauterkeitsrechtliche Instrument der Verbandsklage nun faktisch zum toten Buchstaben, hiess es in der Mitteilung.

«Folgt man der Argumentation des Handelsgerichts, können Unternehmen oder Personen, die widerrechtlich handeln, die Verbandsklage jederzeit ins Leere laufen lassen: Sie müssen dafür ihre illegalen Tätigkeiten einfach nur einstellen», lässt sich dazu der Rechtsanwalt der Stiftung Alexander Amann zitieren.

Der Konsumentenschutz legt deshalb dagegen beim Bundesgericht Beschwerde ein. Vom Entscheid des Handelsgerichts nicht betroffen ist die Schadensersatzklage, welche die SKS für rund 6'000 Autobesitzer eingereicht hat, die Schummeldiesel gekauft hatten.

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