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Abschiebung von Asylsuchenden Ausschaffungsflüge erreichen Rekordzahl

Das Wichtigste in Kürze

  • Rekordzahlen bei Ausschaffungen per Flugzeug in diesem Jahr: 327 Asylsuchende auf insgesamt 65 Flügen abgeschoben . Ein Drittel mehr Menschen und ein Drittel mehr Flüge als in den letzten beiden Jahren.
  • Über 20 Mal hat die Schweiz 2016 zusammen mit der EU Flüge durchgeführt und dabei fast 90 Asylsuchende ausgeschafft.
  • Ein EU-Ausschaffungsflug ist vierfach kostengünstiger als ein Schweizer Flug.

Die Schweiz hat dieses Jahr 327 Asylsuchende ins Flugzeug gesetzt – Befund: kein Asyl. Auf insgesamt 65 Flügen sind diese Menschen zurück in ihre Heimatländer gereist. Beides ist Rekord, ein Drittel mehr Menschen und ein Drittel mehr Flüge als jeweils in den letzten Jahren.

«Grössere Zahl von Destinationen»

2015 waren besonders viele Asylsuchende in die Schweiz gekommen, nun müssen auch vergleichsweise viele wieder gehen. Aufhorchen lassen die vielen Flüge.

Die Schweiz hat sie der EU zu verdanken. Sie basierten auf einer vor kurzem eingeführten Zusammenarbeit, sagt Martin Reichlin vom Staatssekretariat für Migration: «Was die Sammelflüge mit anderen europäischen Staaten bieten, ist, dass man eine grössere Zahl von Destinationen zur Auswahl hat, die angeflogen werden.»

Via EU-Land in die Heimat

Über 20 Mal hat die Schweiz dieses Jahr zusammen mit der EU eine «Destination angeflogen», dabei fast 90 Asylsuchende ausgeschafft – auch das ein Rekord. Sie hat diese Asylsuchenden zuerst in ein EU-Land gebracht. Von dort aus ging es dann zurück ins Heimatland, meistens ins südliche Afrika – zusammen mit Flüchtlingen aus der EU und unter Aufsicht der EU-Grenzschützer.

Reichlin lobt diesen Umweg über Europa. Schon nur aus Kostengründen sei es sinnvoll, mit Europa zusammenzuarbeiten. Wenn man eine grössere Gruppe von Personen habe, die überstellt werden müssten, koste dies pro Person weniger.

Schneller und günstiger

Ein EU-Ausschaffungsflug ist vier Mal billiger als ein Schweizer Flug. Trotzdem schaffe die Schweiz nun aber nicht mehr Menschen aus, betont Reichlin: «Die Sammelflüge sind ein neues Instrument, welche die Praxis etwas vereinfachen. Aber die Sammelflüge allein sind natürlich jetzt nicht ein Grund, weshalb jemand aus der Schweiz weggewiesen wird oder nicht.»

Ethisch gesehen laufe alles korrekt auf den Sammelflügen. Das bestätigt auch die nationale Kommission zur Verhütung von Folter.

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