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Yahya Abdul-Azziz Jemus Junkung Jammeh, Präsident
Legende: Der Präsident von Gambia, Yahya Abdul-Azziz Jemus Junkung Jammeh, ist seit 1994 an der Macht. Keystone

Schweiz «Wir hatten im Juni 800 Asylgesuche aus Gambia»

Willkürherrschaft und Perspektivelosigkeit führen dazu, dass immer mehr Menschen Gambia in Westafrika verlassen. Wenn sie in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, ist die Chance, dass sie bei uns aufgenommen werden, praktisch bei Null. Die Sprecherin des Bundesamtes für Migration sagt, warum.

SRF News: Gelten Flüchtlinge aus Gambia grundsätzlich eher als Wirtschaftsflüchtlinge?

Léa Wertheimer, Sprecherin des Bundesamtes für Migration: Grundsätzlich muss man den grossen Rahmen sehen. Der Anteil von Menschen aus Gambia in der Schweiz ist relativ klein. Wir hatten im Juli 800 Gesuche von Gambiern. Man kann nicht sagen, aus diesem Land werden alle aufgenommen. Die Asylgesuche werden immer ganz sorgfältig als Einzelfall geprüft. Wir können nicht sagen, in Gambia werde niemand politisch verfolgt. Wir können einfach sagen, dass die Leute, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben, in der Regel junge Männer sind, die oft wirtschaftliche Gründe für ihr Gesuch geltend machen. Und gemäss Asylgesetz ist es so, dass wirtschaftliche Gründe nicht zu Asyl in der Schweiz berechtigen.

In Gambia ist laut Experten eine Willkürherrschaft an der Macht. Wo liegt denn in dieser Einschätzung der Unterschied zum Beispiel zu Eritrea? Die Wahrscheinlichkeit für Eritreer, in der Schweiz Asyl zu bekommen, ist ja viel grösser.

Genau. Auch aus Eritrea erhalten nicht alle Personen Asyl, sondern teilweise erhalten sie nur eine vorläufige Aufnahme. Die Repression in Eritrea ist flächendeckend gegen die Bevölkerung, gerade auch durch den Nationaldienst. In Gambia hingegen ist es eher so, dass jemand sich oppositionell betätigen muss, um verfolgt zu werden. Da liegt der Unterschied zwischen Eritrea und vielen anderen Staaten mit Willkürherrschaft oder Diktatoren.

Asylgesuche von Flüchtlingen aus Gambia werden nach dem sogenannten Fast-Track-Verfahren abgewickelt. Was genau bedeutet das?

Fast-Track ist, wie der Name sagt, ein schnelles Verfahren. Unser Ziel in der Schweiz ist grundsätzlich, die Asylverfahren so schnell und fair wie möglich durchzuführen. 2012 haben wir Schnellverfahren für bestimmte Länder eingeführt. Es gibt es einerseits das 48-Stunden-Verfahren für den Westbalkan. Das Fast-Track-Verfahren andererseits betrifft den Maghreb oder Westafrika. Dort sind die Papierfindung und die Rückführung etwas komplexer, darum sind es mehr als 48 Stunden. Aber es sind Verfahren, die deutlich schneller sind als gewöhnliche Asylverfahren. Das senkt auch die Attraktivität der Schweiz als Asylland. Seit der Einführung dieser Schnellverfahren verzeichnen wir einen Rückgang der Asylgesuche.

Im Fall von Gambia nimmt die Zahl der Asylverfahren jedoch zu, dort scheint es nicht zu funktionieren?

Ja, sie nimmt zu, aber in absoluten Zahlen gesehen nicht stark.

Die Schweiz hat ja mit Gambia kein Rückübernahmeabkommen. Wie gut funktioniert die Ausschaffung von Flüchtlingen aus Gambia?

Ein Rückübernahmeabkommen ist nicht nötig, um Leute in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Wir haben verschiedene Leute aus verschiedenen Ländern ohne Abkommen, bei denen die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Gambia gehört dazu. Wir haben keine Probleme, die Leute zurückzuschicken und wir pflegen einen engen Kontakt mit den Behörden.

Das Gespräch führte Brigitte Kramer.

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