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Mann steigt in Kleinbus, hinter ihm stehen Polizisten
Legende: Polizisten begleiten einen Mann, der ausgeschafft werden soll. Keystone

Schweiz Medizinische Betreuung bei Ausschaffungen geht erneut an Oseara

Das Nidwaldner Unternehmen hat den Zuschlag des Bundes für die medizinische Betreuung bei Ausschaffungen bekommen. In der Vergangenheit gab es Kritik an Oseara, weil bei Zwangsausschaffungen unerlaubt Beruhigungsmittel verabreicht worden waren. Ohne Zustimmung der Betroffenen.

Das Nidwaldner Unternehmen Oseara AG hat vom Bund erneut den Zuschlag für die medizinische Betreuung bei Ausschaffungen bekommen. Es übernimmt diese bei abgewiesenen Asylsuchenden und anderen Migranten, die freiwillig in ihren Herkunftsstaat ausreisen oder zwangsweise dorthin zurückgeführt werden.

Die Oseara AG habe den Zuschlag erhalten, weil sie die qualitativen Anforderungen am Besten erfülle und das beste Preis-Leistungsverhältnis anbiete, so das Staatssekretariat für Migration (SEM). Der neue Vertrag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Kritik wegen Zwangsruhigstellung

Der Auftrag war im Juni 2016 neu ausgeschrieben worden, weil immer mehr Ausreisende medizinisch betreut werden müssen und die Situation nicht mehr dem 2014 vergebenen Mandat entspricht. Auch damals hatte Oseara den Zuschlag erhalten. Die Ausschreibung des Bundes umfasste die Beurteilung der Transportfähigkeit sowie die medizinische Betreuung bei Ausreisen per Flugzeug, Schiff oder auf dem Landweg.

Die Oseara AG war im Jahr 2013 – schon damals war sie für die medizinische Betreuung bei Ausschaffungen zuständig – in die Kritik geraten: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hatte von Juli 2012 bis April 2014 mehrere Flüge begleitet. In vier Fällen seien dabei zwangsweise Beruhigungsmittel verabreicht worden, obwohl diese als Hilfsmittel nicht erlaubt seien, hielt die Kommission in einem Bericht fest.

Von dieser Praxis ist die Oseara AG inzwischen offenbar abgekommen. Sie habe diese Probleme bereits vor der Neuausschreibung des Mandats angegangen und gelöst, so das SEM. Oberstes Gebot bei der Rückführung von ausländischen Personen in den Heimat- oder Drittstaat sei, dass die Gesundheit dieser Personen nicht beeinträchtigt werde, so das SEM weiter.

Strengere Regeln seit Tod eines Nigerianers

In der Schweiz waren Ausschaffungsflüge nach dem Tod eines Nigerianers im Jahr 2010 vorübergehend eingestellt worden. Der 29-Jährige hatte sich damals heftig gegen seine Ausschaffung gewehrt. Ein rechtsmedizinisches Gutachten kam aber zum Schluss, dass er wegen einer schweren Herzkrankheit verstarb.

Nach dem Vorfall arbeitete der Bund ein Massnahmenpaket aus, das die Sicherheit bei Zwangsausschaffungen verbessern sollte. Als Mitte 2011 auch die Rückführungen nach Nigeria wieder aufgenommen wurden, reisten erstmals auch ein Arzt und ein Rettungssanitäter mit.

Seit 2015 gelten zudem neue Regelungen für Zwangsausschaffungen: So gibt es eine Liste mit Krankheiten, die gegen eine Rückführung sprechen. Zudem sind die Rollen der involvierten Ärzte klarer getrennt.

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