Eine Dezimierung des Wolfsbestandes in der Schweiz soll bei jedem drohenden Schaden möglich sein, selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für diese Version hat sich heute der Ständerat mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung ausgesprochen.
Bereits früher hatten die eidgenössischen Räte entschieden, dass der Schutz gelockert werden soll: Die Behörden sollen Tiere künftig zum Abschuss freigeben dürfen, bevor ein Schaden entstanden ist. Umstritten waren aber noch die Bedingungen.
«Berner Konvention ist glasklar»
Der Bundesrat wollte Abschüsse nur dann zulassen, wenn grosser Schaden droht und wenn dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann.
Umweltministerin Simonetta Sommaruga erinnerte in der Debatte im Ständerat daran, dass das Ziel gewesen sei, mit der Regulierung im Rahmen der Berner Konvention über den Artenschutz zu bleiben. Die nun beschlossenen Regeln seien nicht mehr eindeutig kompatibel mit der Konvention. Diese verlange, dass ein «serious damage», also ein «ernster» oder «erheblicher» Schaden drohe. Ausserdem sei schwer erklärbar, dass nicht einmal zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen werden müssten.
Die Mehrheit des Ständerats befand aber, mit der Version des Bundesrats wären die Hürden für Abschüsse so hoch, dass keine echte Regulierung möglich wäre.
Abschüsse von September bis Januar
Der Abschuss von Wölfen soll zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Hier schloss sich der Ständerat gegen den Willen seiner Kommission dem Nationalrat an. Zunächst hatte er den Abschuss bis Ende März erlauben wollen.
Der kürzere Zeitraum soll gewährleisten, dass nicht Jungtiere oder deren Elterntiere abgeschossen werden. Die Fortpflanzungszeit müsse in die Schonzeit fallen, sagte Sommaruga dazu.
Biber und Luchs waren im Visier
Der Bundesrat soll die Bestandsregulierung weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Offen war, welche Tiere im Gesetz ausdrücklich genannt werden sollen. Eigentlich wollten beide Räte den Biber erwähnen. Der Ständerat ist nun aber auf Antrag seiner Kommission darauf zurückgekommen und hat den Biber wieder aus dem Gesetz gestrichen. Zunächst hatte der Ständerat auch den Luchs erwähnen wollen. Darauf wurde nun ebenfalls verzichtet.
Beschwerderecht einschränken
Auch bei der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an: Das Beschwerderecht soll eingeschränkt werden, wenn es um den Abschuss einzelner Problemtiere geht.
Die Vorlage geht jetzt zurück an den Nationalrat. Aber das letzte Wort könnten die Stimmberechtigten haben: Naturschutzorganisationen haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine inakzeptable Schwächung des Artenschutzes.