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Abstimmung 25. November Baselland stimmt über Prämienverbilligungen ab

Eine Initiative der SP will die Prämienbelastung deckeln. An der Urne ist zudem der Eigenmietwert ein Thema und auch über das Verfahren bei Richterwahlen wird abgestimmt.

Die Prämienverbilligungs-Initiative der SP will die Prämienbelastung durch die obligatorische Krankenversicherung pro Haushalt auf maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens begrenzen. Was darüber hinaus geht, soll der Kanton bezahlen. Die Mehrkosten würden gemäss Kanton anfänglich 75 Millionen Franken pro Jahr betragen und parallel zu den Krankenkassenprämien steigen.

Die Prämienverbilligungs-Initiative wird neben der SP von den Grünen und der EVP unterstützt. «Die Belastung durch die Krankenkassenprämien steigt kontinuierlich. Das trifft besonders tiefere Einkommen und den Mittelstand schwer», argumentieren die Befürworter. Mitschuld an dieser hohen Belastung sei auch, dass der Kanton den Beitrag an die Prämienverbilligungen in den letzten Jahren um rund 30 Millionen Franken gekürzt hat.

FDP, SVP, CVP und GLP lehnen die Initiative klar ab. «Das Problem der steigenden Prämienbelastung lässt sich nicht lösen, indem noch mehr Steuergelder zur Finanzierung der Prämienverbilligung umverteilt werden», sagen die Gegner. Anspruch auf Vergünstigungen sollen wie bis anhin nur diejenigen haben, die wirklich darauf angewiesen sind.

Die Prämienkosten-Deckelung ist indes keine Baselbieter Erfindung: Ab 2019 werden die Kosten für die Krankenkassenprämien im Kanton Waadt auf zehn Prozent des Einkommens begrenzt. Im Kanton Genf wurde im März eine entsprechende Initiative eingereicht.

Gegen Mehrkosten für Wohneigentümer

Weiter entscheiden die Stimmberechtigten im Baselbiet über den Gegenvorschlag zur inzwischen zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative. Damit soll eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufgehoben werden. Diese war nach einem Bundesgerichtsurteil über unzulässig tiefe Eigenmietwerte entstanden.

Das Bundesgericht hatte die Berechnung des Eigenmietwerts als verfassungswidrig taxiert: Die Werte fielen zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte, monierte das höchste Schweizer Gericht.

Zivilkreisgericht-Wahlen beim Landrat

Bei der dritten Vorlage geht es um Richterwahlen, die im Baselbiet regelmässig für eine tiefe Stimmbeteiligung sorgen an den Urnen. Die Kantonsverfassung soll deshalb dahingehend aktualisiert werden, dass künftig nicht mehr das Volk, sondern der Landrat die Mitglieder der Zivilkreisgerichte bestimmt. Das Parlament hatte die entsprechende Verfassungsänderung einstimmig verabschiedet.

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