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Abstimmung Aargau «Steuerbschiss» oder Entlastung des Mittelstandes?

  • Tiefere Vermögenssteuern und höhere Abzüge für Kinder: Darüber entscheidet das Aargauer Stimmvolk am 18. Mai.
  • Die Regierung hat diese Steuerstrategie aufgegleist, das Kantonsparlament hat mehrheitlich Ja gesagt dazu.
  • Die Befürworter wollen den Steuerzahlenden Mehreinnahmen aus Liegenschaftssteuern zurückgeben.
  • Die Revision ist umstritten; linke Parteien haben im Parlament das Referendum ergriffen.

Es geht um eine Steuerreduktion von jährlich 150 Millionen Franken. Der Kanton würde 78 Millionen, die Gemeinden 72 Millionen Franken weniger einnehmen. Dieser Steuerausfall soll gegenfinanziert werden durch höhere Steuern auf Liegenschaften.

Diese Einnahmen hat der Kanton schon auf sicher, da sie seit Anfang 2025 fliessen. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil zum Eigenmietwert und zur Gebäudeschätzung. Die Regierung sagt, die Änderungen im Steuergesetz seien letztlich «ertragsneutral».

Weniger Vermögenssteuer, höhere Kinderabzüge

Die Freigrenzen für die Vermögenssteuer würden steigen. Für Verheiratete wären 260'000 Franken steuerfrei anstatt bisher 200'000, für alle anderen die Hälfte. Zudem sollen die Steuersätze auf hohen Vermögen deutlich gesenkt werden. Damit soll der Aargau steuerlich attraktiver werden.

Regierung und Parlament wollen auch die Familien entlasten. Der Kinderabzug soll um rund 2000 Franken pro Kind erhöht werden. Zudem sollen Eltern bei den Steuern mehr für die externe Kinderbetreuung abziehen können. Und auch bei den Abzügen für Aus- und Weiterbildung würden die Maximalbeträge steigen.

Nur Vorteile, keine Nachteile?

Der Kanton könne sich diese Steuersenkung leisten, argumentieren die Befürworter. Der Aargau habe Reserven von einer Milliarde Franken. Die Reduktionen seien Teil der Steuerstrategie der letzten Jahre. SVP, FDP, Mitte und GLP wollen damit den «Mittelstand stärken».

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Legende: Ja zum Steuergesetz: Das sagen die Befürworter der Aargauer Vorlage. Im Bild ein Plakat in Seon. SRF

Familien würden durch höhere Abzüge direkt profitieren. Zudem enthalte die Revision des Steuergesetzes nur Entlastungen, sagt Jeanine Glarner, Grossrätin FDP, Präsidentin des Hauseigentümerverbands Aargau und Frau Gemeindeammann in Möriken-Wildegg: «Der Kern der Revision ist, dass wir 52 Prozent der Bevölkerung entlasten. Der Rest hat keinen Nachteil und zahlt auch nicht mehr Steuern.»

Wenn man alle entlasten möchte, müsse man den Steuerfuss senken. Das Ziel der Revision sei eine gezielte Steuerentlastung.

Zu wenig Entlastung für den Mittelstand?

Die linken Parteien SP und Grüne sowie die EVP sprechen hingegen von «Steuerbschiss». Der Mittelstand soll mit Kinderabzügen geködert werden, welche Familien kaum entlasten.

Profitieren würden vor allem die Reichsten im Kanton. 80 Prozent dieser «Steuergeschenke» ginge an sie, finanziert vom Rest der Steuerzahlenden. Ein Grossteil der Menschen würde gar nichts erhalten.

Plakat
Legende: Die Gegner sprechen bei der Vorlage von «Steuerbschiss». Der Mittelstand profitiere kaum, dafür umso mehr die Reichsten. SRF

Rolf Schmid, Grossrat SP, Ökonom und Leiter des Steueramtes in der Gemeinde Zurzach, ist nicht zufrieden mit der Vorlage. «Es gibt eine ganze Gruppe von Leuten, die von der Steuergesetzrevision nicht profitieren. Das wurde im Abstimmungsbüchlein nicht richtig kommuniziert, deshalb sprechen wir von 'Bschiss'.»

Schmid möchte noch mehr Familien bei den Steuern entlasten. «Die Reichen im Aargau, die brauchen keine Entlastung», sagte er im Gespräch mit SRF.

Abstimmungsbeschwerde hängig

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Bereits vor der Abstimmung haben Gegnerinnen und Gegner eine Beschwerde eingereicht. Es geht um Aussagen im offiziellen Abstimmungsbüchlein. Die Beispiele, wer bei einer Annahme der Vorlage profitieren würde, seien nicht repräsentativ, so die SP. Im Namen mehrerer Mitglieder hat die Partei Beschwerde gemacht beim Verwaltungsgericht.

Die Beispiele sollen nicht nur Steuerpflichtige zeigen, welche profitieren, sondern auch andere. Zudem wird verlangt, dass die Begriffe «steuerbares Einkommen» und «Vermögen» erklärt werden, damit sie nicht verwechselt werden können. Falls das Abstimmungsbüchlein nicht ergänzt werden kann, müsse die Abstimmung verschoben werden, so die SP. Ansonsten soll die Abstimmung bei Annahme für ungültig erklärt werden.

Was geschieht bei einem Nein an der Urne? Dann brauche es eine neue Vorlage, findet Rolf Schmid (SP). Anders sieht das Jeanine Glarner (FDP), der Mittelstand würde bei einem Nein künftig mehr Steuern bezahlen. Das letzte Wort hat das Stimmvolk am 18. Mai.

Die Parolen der Parteien auf einen Blick

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  • SVP, FDP, GLP und Die Mitte sind für das neues Steuergesetz .
  • SP, Grüne, EVP sind dagegen.
  • Vors Volk kommt das Gesetz, weil im Parlament genug Stimmen für das so genannte Behördenreferendum zustande gekommen waren.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 30.4.2025, 17:30 Uhr ; 

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