- Die Volksabstimmung über das Energiegesetz wird wie geplant am 21. Mai über die Bühne gehen.
- Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde von zwei Vertretern der Greina-Stiftung gegen das Referendum keine aufschiebende Wirkung.
- Die Stiftung kritisiert, dass das Referendumskomitee gegen das Energiegesetz mit falschen Zahlen zu den Mehrkosten operiere.
Das Gericht begründet seinen am Karfreitag publizierten Entscheid damit, dass ein grosses öffentliches Interesse an der Durchführung der Abstimmung bestehe. Zudem sei bereits ein grosser Vorbereitungs-Aufwand betrieben worden.
Streit um tatsächliche Mehrkosten pro Familie
Eingereicht haben die Beschwerde der Präsident der Greina-Stiftung und ehemalige CVP-Nationalrat Reto Wehrli sowie der Geschäftsführer der Stiftung, Gallus Cadonau. Auf den Unterschriftenbögen sei behauptet worden, das neue Energiegesetz führe zu Mehrkosten von 3200 Franken pro Familie, obwohl das Bundesamt für Energie (BFE) mehrfach bestätigt habe, dass es lediglich 40 Franken seien.
Das Stimmvolk entscheidet am 21. Mai über das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Der Bundesrat und das Parlament wollen den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien stärker fördern.