Eine drängende Frage der Energiestrategie ist etwa, wie die Versorgungssicherheit im Winter garantiert werden kann. Das sagt ein Befürworter, der Solothurner CVP-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt.
Und FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi erklärt, die grossen Diskussionen würden noch stattfinden. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Atomenergie langfristig ersetzt werden kann. Auch für die Grünliberalen ist das Energiegesetz nur ein Zwischenschritt: Es brauche weitere Massnahmen, um den CO2-Ausstoss langfristig zu reduzieren.
Den Druck erhöhen auch die Kantone. Sie fordern Sofortmassnahmen für die Wasserkraft, genau wie die Energiekommission (UREK): Verbraucher in der Grundversorgung sollen nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. AKW-Strom und Importstrom würden aus der Grundversorgung verbannt.
Energieministerin Doris Leuthard warnt vor voreiligen Entscheiden. Sie rufe dazu auf, nicht «irgendwelche Beschlüsse aus der Tüte zu zaubern». Die in der UREK angedachte Lösung sei aus Sicht des Bundes «nicht ausgereift». Zudem enthalte das revidierte Energiegesetz bereits 120 Millionen Franken zugunsten der Wasserkraft.
Weitere Subventionen lehnt auch der Gewerbeverband ab. Aus seiner Sicht ist das neue Energiegesetz ein erster Schritt zu einer marktwirtschaftlichen Energiepolitik. Der Strommarkt soll endlich ganz liberalisiert werden.
Bereits in der Sommersession befasst sich der Nationalrat mit zusätzlichen Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft. Ein nächster Meilenstein wird die Revision des CO2-Gesetzes sein. Daneben haben die Diskussionen über neue Marktmodelle begonnen, welche die Versorgungssicherheit gewährleisten sollen. Kraftwerksbetreiber könnten künftig dafür entschädigt werden, dass sie Kapazitäten bereithalten.
Die längerfristigen Kosten sind kaum zu beziffern. Zum einen wird ein Teil der Kosten sowieso anfallen, etwa für die Erneuerung der Stromnetze. Zum anderen ist die technologische Entwicklung über Jahrzehnte noch nicht abzuschätzen.