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Abstimmung Gesichtsverhüllung St. Galler Showdown zum Burkaverbot

Um was geht es? Der Kanton St. Gallen stimmt am 23. September über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ab. Dieses besagt: Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt und damit die öffentliche Sicherheit, den religiösen und gesellschaftlichen Frieden gefährdet, der kann mit einer Busse bestraft werden. Das Verbot würde für sämtliche Verhüllungen gelten, betroffen davon wäre ausdrücklich auch die Burka. Die Diskussionen im Parlament drehten sich denn auch vor allem um die Burka.

Der Hintergrund: Das Verhüllungsverbot geht ursprünglich auf Probleme an St. Galler Schulen zurück. Dort tauchten vereinzelt moslemische Mädchen mit einer Kopfbedeckung auf. In der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung des Problems verlangten Politiker eine grundsätzliche gesetzliche Regelung, die nun im Verhüllungsverbot vorliegt. Gegen das neue Gesetz hatten links-grüne Jungparteien das Referendum ergriffen.

Die Schwierigkeit: Das Verhüllungsverbot ist umstritten. Einerseits führen Kritiker an, dass es im Kanton St. Gallen nur ganz wenige Burkaträgerinnen gibt. Zudem sei das Gesetz gar nicht anwendbar: Da es kein generelles Verbot sei, müsse die Polizei von Fall zu Fall entscheiden, ob eine Burkaträgerin die Sicherheit gefährde. Wann dies aber der Fall sei, sei nicht definiert.

Die Positionen: SVP und CVP haben dank ihrer Mehrheit im Kantonsrat das Verhüllungsverbot durchgesetzt. Eines ihrer Kernargumente: Eine Gesichtsverhüllung wie die Burka entspreche nicht dem hiesigen Kulturverständnis. FDP und SP-Grüne stellen sich gegen das neue Gesetz. Das Problem sei ein Scheinproblem, das politisch ausgeschlachtet werde. Ein Kleidungsverbot widerspreche zudem einer liberalen Ordnung.

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