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Abstimmung Kanton Luzern Leitplanken oder unnötige Fesseln fürs Luzerner Kantonsspital?

Soll die Grund- und Notfallversorgung der Spitäler künftig gesetzlich verankert sein? Abstimmung scheidet die Geister.

Am 18. Mai stimmt die Luzerner Bevölkerung über das revidierte Spitalgesetz ab. Darin soll gesetzlich festgehalten werden, dass das Luzerner Kantonsspital (Luks) an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine medizinische Grund- und Notfallversorgung sicherstellen muss. 

Mit dem neuen Spitalgesetz können wir Vertrauen schaffen.
Autor: Marcel Budmiger SP-Kantonsrat

Kaum ein Thema hat im Kanton Luzern in den letzten Jahren für so viel Diskussionsstoff gesorgt wie die Spitalpolitik. Stein des Anstosses: das neue Spital in Wolhusen. Es wurde geplant und nun auch gebaut – was dort aber genau angeboten werden soll, blieb lange Zeit unklar. Mit dem neuen Spitalgesetz will die Politik Klarheit schaffen.

Festlegen, was Spital abdecken muss

 «Mit dem neuen Spitalgesetz können wir Vertrauen schaffen, dass die Grundversorgung im ganzen Kanton gewährleistet ist», sagt SP-Kantonsrat Marcel Budmiger.

Vertrauen, welches in den letzten Jahren gelitten habe. Die Befürchtung, dass beispielsweise das Spital Wolhusen schliessen könnte oder dass dort nur noch ein Minimum an Leistungen angeboten wird, stieg in der Bevölkerung.

Baustelle – im HIntergrund Spitalgebäude Wolhusen
Legende: Die Bauarbeiten sind in Wolhusen voll im Gange: Das alte Spitalgebäude soll durch ein neues ersetzt werden. Keystone/Urs Flüeler

Per Gesetz soll deshalb festgelegt werden, dass die Grund- und Notfallversorgung in allen drei Luzerner Kantonsspitälern mindestens die Bereiche Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflege (auf dem Niveau einer Überwachungsstation) und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft abdecken muss.

Diese Vorlage haben Mitte, SVP, FDP, SP und Grüne im Parlament so ausgearbeitet. Die SVP zog für diesen Kompromiss ihre eigene Volksinitiative zurück.

«Spital muss flexibel bleiben»

Von Anfang an gegen das revidierte Spitalgesetz waren die Grünliberalen. Sie haben das Referendum ergriffen. «Was in einem Spital angeboten wird, muss medizinisch begründet sein», sagt GLP-Kantonsrätin Riccarda Schaller. Es sei die falsche Flughöhe, wenn dies die Politik entscheiden wolle. Damit lege die Politik dem Luzerner Kantonsspital unnötige Fesseln an.

Das Argument einer möglichen Spitalschliessung ist reine Angstmacherei.
Autor: Heidi Scherer FDP-Kantonsrätin

Die GLP erhält hier inzwischen unverhofft Unterstützung von vielen FDP- und Mitte-Mitgliedern. So hat die FDP jüngst an ihrer Delegiertenversammlung überraschend deutlich die Nein-Parole zum Spitalgesetz beschlossen. «Es ist bereits jetzt im Gesetz fixiert, dass es im Kanton Luzern drei Spitalstandorte gibt», begründet FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer ihr Nein. Das Argument einer möglichen Spitalschliessung sei reine Angstmacherei.

Ausnahmen möglich?

Ebenfalls gegen das Gesetz äussert sich die wirtschaftspolitische Organisation Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft (AWG), welche der Mitte nahesteht. Das Luks müsse unternehmerisch handeln können. «Das Spital muss flexibel entscheiden können, wenn es die Fallzahlen für eine Behandlung an einem Standort nicht mehr erreicht», sagt AWG-Präsident Josef Wyss, welcher früher für die Mitte im Kantonsrat sass. Bedeutet: Dann soll das Spital nicht mehr alles anbieten müssen.

Hier widersprechen die Befürworter. Auch mit dem neuen Gesetz seien Ausnahmen möglich. Und auch das Argument der Gegnerschaft, dass das neue Gesetz die Gesundheitskosten in die Höhe treibe, sehen sie nicht so. SVP-Kantonsrätin Angela Lüthold: «Wir machen keinen Leistungsausbau, sondern führen nur fort, was jetzt schon angeboten wird.»

Hinter dem revidierten Spitalgesetz steht die Luzerner Regierung sowie die Mitte, SVP, SP und die Grünen. Dagegen ausgesprochen haben sich die FDP und die GLP.

Weitere kantonale Abstimmung

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Die Luzerner Stimmberechtigten befinden über eine Änderung des innerkantonalen Finanzausgleichs.

Weil in einzelnen Gemeinden wie Luzern und Kriens die Einnahmen aus den Unternehmenssteuern stark zugenommen haben, ist das System aus dem Gleichgewicht geraten.

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Regionaljournal Zentralschweiz, 30.4.2025, 17:30 Uhr ; 

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