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Abstimmung Kanton Thurgau 36 Millionen Franken weniger: Thurgau kippt Liegenschaftensteuer

Mit klarer Mehrheit schafft Thurgau die Liegenschaftensteuer ab – Eigentümer sparen bis zu 500 Franken im Jahr.

Abschaffung Liegenschaftssteuer

Kanton Thurgau: Änderung des Steuergesetzes

  • JA

    69.0%

    43'040 Stimmen

  • NEIN

    31.0%

    19'311 Stimmen

Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau haben sich deutlich für die Abschaffung der Liegenschaftensteuer ausgesprochen. Mit 69 Prozent Ja-Stimmen wurde die seit 1971 bestehende Abgabe an der Urne abgeschafft. Alle Gemeinden sprachen sich für die Abschaffung aus.

Die Steuer kostete Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bisher jährlich zwischen 300 und 500 Franken – abhängig vom Steuerwert der Liegenschaft.

Analyse: Steuererhöhung möglich

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Eine Analyse der Regionalredaktorin Karin Kobler: Der Kanton Thurgau schafft die Liegenschaftssteuer also ab. Die provokativen Plakate «Steuervogt stoppen» haben offenbar gewirkt. Das Portemonnaie der Thurgauer Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wird ab 2029 weniger belastet. 300 bis 500 Franken pro Jahr macht die Abschaffung der Steuer pro Haus aus – je nach Wert der Immobilie.

Der Appell der Befürworter der Steuer, für die Gemeinschaft zu denken, verhallte. Und auch der Aspekt, dass rund ein Drittel der Liegenschaften Immobilienfirmen, Versicherungen oder Pensionskassen gehören, die so ebenfalls Geld in die Kassen von Kanton und Gemeinden spülen, scheint das Stimmverhalten der Thurgauerinnen und Thurgauer kaum beeinflusst zu haben. Sie schaffen die Steuer, die 1971 eingeführt wurde, ab. Wie Kanton und Gemeinden diese Ausfälle von insgesamt 36 Millionen Franken kompensieren wollen, bleibt abzuwarten. Eine Steuererhöhung für alle wurde – hinter vorgehaltener Hand – schon als eine der Möglichkeiten genannt.

Der Entscheid bedeutet für Kanton und Gemeinden künftig Mindereinnahmen in Höhe von rund 36 Millionen Franken pro Jahr. Laut Angaben des Kantons betrugen die Einnahmen durch die Liegenschaftensteuer im Jahr 2024 rund 15,5 Millionen Franken für den Kanton und 20,5 Millionen für die Gemeinden.

Die Befürworter begründeten ihre Haltung mit dem Argument der Doppelbesteuerung: Da Liegenschaften bereits als Vermögen gelten, würden sie schon durch die Vermögenssteuer erfasst.

Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen

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In der Abstimmungsbroschüre schreibt der Kanton Thurgau, es gebe zehn weitere Kantone, die ebenfalls eine Liegenschaftssteuer kennen. Der Thurgau habe mit einem Steuersatz von 0.5 Promille einen der tiefsten der Schweiz.

Die zehn anderen Kantone sind Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Gegner verwiesen hingegen auf die angespannte Finanzlage des Kantons und betonten, dass der Thurgau auf die Einnahmen aus der Liegenschaftensteuer nicht verzichten könne – beziehungsweise, dass es zu Steuererhöhungen für alle kommen könnte, sollten die Gemeinden die Ausfälle kompensieren müssen.

Umsetzung erst auf 2029 geplant

Über die Abschaffung der Liegenschaftensteuer freut sich SVP-Grossrat und Bauunternehmer Matthias Tschannen: «Diese Angstmacherei der Gegner hat die Bevölkerung nicht goutiert». Anders sieht es SP-Grossrat Felix Meier. Er ist vom Komitee für diese Steuer. Gegenüber Radio SRF sagt er, die Individualisierung der Gesellschaft – ich schaue zuerst für mich – habe zugenommen und diese Tendenz werde leider bewusst bewirtschaftet.

Die Vorlage wurde deutlich angenommen. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht sofort: Die Steuer wird erst am 1. Januar 2029 abgeschafft, da die Gemeinden zu diesem Zeitpunkt eine neue Steuersoftware erhalten.

Regionaljournal Ostschweiz, 18.5.2025, 12:00 Uhr ; 

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