Abschaffung Liegenschaftssteuer
Kanton Thurgau: Änderung des Steuergesetzes
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JA
43'040 Stimmen
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NEIN
19'311 Stimmen
Die Stimmberechtigten im Kanton Thurgau haben sich deutlich für die Abschaffung der Liegenschaftensteuer ausgesprochen. Mit 69 Prozent Ja-Stimmen wurde die seit 1971 bestehende Abgabe an der Urne abgeschafft. Alle Gemeinden sprachen sich für die Abschaffung aus.
Die Steuer kostete Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bisher jährlich zwischen 300 und 500 Franken – abhängig vom Steuerwert der Liegenschaft.
Der Entscheid bedeutet für Kanton und Gemeinden künftig Mindereinnahmen in Höhe von rund 36 Millionen Franken pro Jahr. Laut Angaben des Kantons betrugen die Einnahmen durch die Liegenschaftensteuer im Jahr 2024 rund 15,5 Millionen Franken für den Kanton und 20,5 Millionen für die Gemeinden.
Die Befürworter begründeten ihre Haltung mit dem Argument der Doppelbesteuerung: Da Liegenschaften bereits als Vermögen gelten, würden sie schon durch die Vermögenssteuer erfasst.
Die Gegner verwiesen hingegen auf die angespannte Finanzlage des Kantons und betonten, dass der Thurgau auf die Einnahmen aus der Liegenschaftensteuer nicht verzichten könne – beziehungsweise, dass es zu Steuererhöhungen für alle kommen könnte, sollten die Gemeinden die Ausfälle kompensieren müssen.
Umsetzung erst auf 2029 geplant
Über die Abschaffung der Liegenschaftensteuer freut sich SVP-Grossrat und Bauunternehmer Matthias Tschannen: «Diese Angstmacherei der Gegner hat die Bevölkerung nicht goutiert». Anders sieht es SP-Grossrat Felix Meier. Er ist vom Komitee für diese Steuer. Gegenüber Radio SRF sagt er, die Individualisierung der Gesellschaft – ich schaue zuerst für mich – habe zugenommen und diese Tendenz werde leider bewusst bewirtschaftet.
Die Vorlage wurde deutlich angenommen. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht sofort: Die Steuer wird erst am 1. Januar 2029 abgeschafft, da die Gemeinden zu diesem Zeitpunkt eine neue Steuersoftware erhalten.