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Abstimmung Kanton Uri Detektive in der Sozialhilfe: notwendig oder übertrieben?

Uri will sein Sozialhilfegesetz erneuern. Unter anderem sollen Bezügerinnen und Bezüger besser überwacht werden können.

Darum geht es: Die öffentliche Sozialhilfe soll dafür sorgen, dass niemand in der Schweiz in absolute Armut gerät. Wer nicht in der Lage ist, für sich oder seine Familie aufzukommen, hat Anrecht auf finanzielle Unterstützung. Im Kanton Uri wurde das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe seit zwölf Jahren nicht mehr überarbeitet. Da sich die Sozialhilfe seither schweizweit und kantonal verändert und professionalisiert habe, sei eine Gesamtrevision notwendig, argumentiert die Regierung.

Das soll sich ändern: Viele der Änderungen sind formaler Natur. Andere sind aber durchaus bedeutsam. So müssen Minderjährige oder junge Erwachsene in einer Erstausbildung die erhaltene Sozialhilfe künftig nicht mehr zurückerstatten. Zudem erhalten Gemeinden neu das Recht, Sozialinspektoren einzusetzen. Das, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass jemand zu Unrecht Sozialhilfe bezieht. Und: Wer Sozialhilfe beantragt, muss damit rechnen, künftig geringere Unterstützung zu erhalten, wenn er oder sie in den zehn Jahren davor Geld verschenkt oder sonst freiwillig auf einen Teil des Vermögens verzichtet hat.

Menschen überqueren einen Zebrastreifen in der Stadt.
Legende: Im Jahr 2023 haben 419 Urnerinnen und Urner Geld erhalten aus der öffentlichen Sozialhilfe, das sind 1.1 Prozent der Kantonsbevölkerung. (Symbolbild) Keystone/Christian Beutler

Das sagen die Gegner: Vor allem die Sozialinspektoren und die Anrechnung eines freiwilligen Vermögensverzichts stossen auf Kritik. «Sozialdetektive sind unnötig», sagt Jonas Bissig, Co-Leiter der Urner SP. Im kleinräumigen Kanton Uri sei die soziale Kontrolle streng, die Menschen wüssten, wer Sozialhilfe beziehe und warum. Betrügereien seien da schwierig. «Die Kosten für diese Detektive stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Einsparungen», sagt Bissig. «Zudem ist es unhaltbar, alle Sozialhilfebezüger unter Betrugsverdacht zu stellen.»

Auch der Anrechnung eines freiwilligen Vermögensverzichts kann Bissig nichts abgewinnen. «Darunter leiden Leute, die die Weiterbildung einer Verwandten finanzieren oder aus anderen gut gemeinten Gründen einen Teil ihres Vermögens weggeben – ohne zu ahnen, dass sie ein paar Jahre später Sozialhilfe beantragen müssen», sagt er.

Zwei Frauen bei einem Gespräch am Tisch.
Legende: Neben finanzieller Überbrückung gehören zur öffentliche Sozialhilfe auch persönliche Beratungen. (Symbolbild) Keystone/Christof Schürpf

Das sagen die Befürworter: Mitte-Präsident Flavio Gisler, der mit einem Vorstoss im Parlament die Gesetzesrevision ausgelöst hat, weist die Kritik zurück. «Nach dem aktuell gültigen Gesetz könnte ein Millionär heute sein Vermögen verschenken und morgen Sozialhilfe beantragen», sagt er. «Das muss korrigiert werden.» Im Fokus der Gesetzesänderung stünden vermögende Personen. Das Parlament könne dies in einer Verordnung noch genauer definieren, damit es nicht die falschen Leute treffe.

Flavio Gisler verteidigt zudem die Sozialinspektoren. Sozialhilfebetrug im grossen Stil gebe es im Kanton Uri zwar nicht, sagt er. Aber: «Es gibt Fälle, in denen Leute Sozialhilfe kassieren, gleichzeitig aber noch schwarz arbeiten. Hier müssen die Gemeinden eingreifen können.» Es gehe nicht darum, Sozialhilfeempfänger unter Generalverdacht zu stellen, sondern das Vertrauen in die Sozialhilfe zu stärken, damit klar sei: Wer Sozialhilfe bezieht, tut dies zu recht.

Das sagen die Parteien: Mitte, FDP und SVP unterstützen die Revision des Sozialhilfegesetzes. SP, Grüne und Grünliberale haben die Nein-Parole gefasst

Weitere kantonale Abstimmungen: Jagdverbot auf Schneehasen?

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Die Urner Stimmbevölkerung entscheidet am 18. Mai auch darüber, ob die Jagd auf Schneehasen und Alpenschneehühner verboten werden soll.

Beide Tierarten geraten mit der Klimaerwärmung zunehmend unter Druck. Auf der Liste der bedrohten Tierarten sind sie als «potenziell gefährdet» aufgeführt. Darum sei es falsch, die Tiere zu jagen, argumentiert ein überparteiliches Initiativkomitee, unterstützt von SP, Grünen und Grünliberalen.

Die Gegner – unterstützt von Mitte, FDP und SVP – halten ein Jagdverbot jedoch für übertrieben: Urner Jägerinnen und Jäger schössen jährlich lediglich 30 bis 40 Schneehasen und Schneehühner. Das seien deutlich weniger als in den Nachbarkantonen Wallis und Graubünden. Zudem sei der Tierbestand seit rund 30 Jahren stabil – und falls sich dies ändere, könne die Regierung noch immer ein Jagdverbot erlassen.

An die Urne kommen zudem ein neues Kinderbetreuungsgesetz und ein Gesetz, das die Entschädigungen neu regelt, wenn der Kanton Land enteignen muss.

Regionaljournal Zentralschweiz, 1.5.2025, 17:30 Uhr ; 

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