Beim geplanten Um- und Neubau ist vorgesehen, dass das heutige Spitalgebäude aus dem Jahr 1963 durch einen vierstöckigen Neubau ersetzt wird. Der heutige Bettentrakt sowie der Verbindungsbau werden zurückgebaut. Der Anbau von 1997 wird saniert.
Wir können es uns nicht leisten, kein Spital zu haben. Mit dem Projekt wird die Spitalversorgung im Kanton Uri langfristig gesichert.
Im Innern entstehen drei Operationssäle und zwei Pflegestationen mit insgesamt 80 Betten in Ein- und Zweibettzimmern sowie eine Frauenklinik mit Geburtsabteilung. Weiter wird ein Ambulatorium eingerichtet, in dem Fachärzte enger zusammenarbeiten können.
Wir Urner brauchen keine Luxusvariante. Aus unserer Sicht ist das Vorhaben zu teuer.
Der Kanton trägt die 115 Millionen Franken im Sinne einer Vorfinanzierung. Denn das Kantonsspital bezahlt die Investition mit einer jährlichen Nutzungsgebühr von zirka 4,5 Millionen Franken. Der Baukredit erlaubt eine Kostentoleranz von plus/minus 15 Prozent. Hinzu kommen gebundene Ausgaben in der Höhe von 9 Millionen Franken für die notwendigen Sanierungs- und Umbaumassnahmen. Sie werden aus den Mitteln für den ordentlichen Unterhalt des Spitalgebäudes finanziert und sind nicht Teil des Baukredits.
Wir sind überzeugt, dass wir die höheren «Rückzahlungen» dank mehr Effizienz finanzieren können .
Neubau ist 2022 fertig
Stimmt das Volk dem Kredit zu, sollen die Bauarbeiten im Frühling 2019 starten. Läuft alles nach Plan, könnte der Neubau 2022 bezugsbereit sein. Das gesamte Projekt sollte Ende 2024 fertig sein.
Das Urner Parlament hiess den Baukredit mit 57 gegen 3 Stimmen gut. Es hielt die Notwendigkeit eines neuen Spitals zur Gesundheitsversorgung in Uri für unbestritten. Kritisiert wurden allerdings die Kosten des Projekts.
Grundzüge im Gesetz
Das Stimmvolk entscheidet weiter über die Totalrevision des Gesetzes über das Kantonsspital. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur neuen Spitalfinanzierung erfordert auch Anpassungen des Gesetzes über das Urner Kantonsspital. Dabei sollen auf Stufe Gesetz nurmehr die wesentlichen Grundzüge geregelt werden.
Der Landrat stimmte sowohl der Gesetzesrevision als auch der Verordnung grossmehrheitlich zu.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr