- Die Waadt verankert den kantonalen Mindestlohn in ihrer Verfassung.
- Die dazugehörigen Gesetzesentwürfe lehnt die Bevölkerung jedoch ab.
Der Kanton Waadt hat ein gemischtes Urteil zur Einführung eines Mindestlohns gefällt. Die Bevölkerung stimmte zwar dafür, diesen Grundsatz in der Verfassung zu verankern, sie sprach sich jedoch die dazugehörigen Gesetzesentwürfe aus.
Die Stimmberechtigten folgten der Linken und den Gewerkschaften und nahmen die Verfassungsinitiative mit rund 49 Prozent der Stimmen an, bei 46 Prozent Nein-Stimmen und mehr als 5 Prozent leeren Stimmzetteln. Die Gesetzesinitiative, die insbesondere die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde vorsah, wurde hingegen abgelehnt.
Auch der Gegenvorschlag des Staatsrats, der denselben Lohn vorsah, aber den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang einräumte und mehrere Ausnahmen vorsah, konnte nicht überzeugen. Er scheiterte knapp, auch hier mit einer beträchtlichen Anzahl von leeren Stimmzetteln (über 12'000).
Nun bleibt abzuwarten, wie es mit diesem Waadtländer Mindestlohn weitergeht, da sowohl die Gesetzesinitiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt wurden.