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Abstimmung Kanton Waadt Die Waadt verankert den Mindestlohn in ihrer Verfassung

  • Die Waadt verankert den kantonalen Mindestlohn in ihrer Verfassung.
  • Die dazugehörigen Gesetzesentwürfe lehnt die Bevölkerung jedoch ab.

Der Kanton Waadt hat ein gemischtes Urteil zur Einführung eines Mindestlohns gefällt. Die Bevölkerung stimmte zwar dafür, diesen Grundsatz in der Verfassung zu verankern, sie sprach sich jedoch die dazugehörigen Gesetzesentwürfe aus.

Stimmvolk äusserte sich bereits in fünf Kantonen

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In der Schweiz haben bereits fünf Kantone einen Mindestlohn eingeführt: Neuenburg 2017 (20 Franken), Jura 2018 (20 Franken), Genf 2020 (23 und später 24 Franken), Tessin 2021 (zwischen Fr. 18.75 und 19.25) und Basel-Stadt 2021 (21 Franken).

Die Frage wurde auch auf Bundesebene diskutiert. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat im März einen vom Bundesrat ausgearbeiteten Entwurf verabschiedet, der ebenfalls den Vorrang eines GAV vorsieht.

Die Stimmberechtigten folgten der Linken und den Gewerkschaften und nahmen die Verfassungsinitiative mit rund 49 Prozent der Stimmen an, bei 46 Prozent Nein-Stimmen und mehr als 5 Prozent leeren Stimmzetteln. Die Gesetzesinitiative, die insbesondere die Einführung eines Mindestlohns von 23 Franken pro Stunde vorsah, wurde hingegen abgelehnt.

Auch der Gegenvorschlag des Staatsrats, der denselben Lohn vorsah, aber den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) Vorrang einräumte und mehrere Ausnahmen vorsah, konnte nicht überzeugen. Er scheiterte knapp, auch hier mit einer beträchtlichen Anzahl von leeren Stimmzetteln (über 12'000).

Kellner mit Tablett voller Gläser und Tassen neben Tisch im Café.
Legende: Die Initianten sehen mit ihrer Vorlage vor allem eine Verbesserung der Lohnsituation in prekären Branchen wie der Gastronomie, Pflege oder Reinigung. Keystone/SEBASTIAN GOLLNOW

Nun bleibt abzuwarten, wie es mit diesem Waadtländer Mindestlohn weitergeht, da sowohl die Gesetzesinitiative als auch der Gegenvorschlag abgelehnt wurden.

SRF Abstimmungen, 14.06.2026, SRF 1, 12 Uhr ; 

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