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Debatte um Mindestlohn Mindestlöhne: Progressive Städte werden zurückgepfiffen

Zürich, Winterthur und Luzern haben Mindestlöhne beschlossen. Ob diese auch eingeführt werden können, ist noch offen.

Auf 2026 hin will die Stadt Luzern einen Mindestlohn einführen. Stadtregierung und Parlament stehen dahinter, der Umsetzungsprozess läuft. Jetzt aber regt sich Widerstand.

Gemeinden sollen nicht in Wirtschaft eingreifen

Nicht in der Stadt selbst, sondern auf kantonaler Ebene. Der bürgerlich dominierte Luzerner Kantonsrat stellte sich mit grosser Mehrheit hinter einen Vorstoss der Mitte, welcher gesonderte Regelungen in einzelnen Gemeinden verbietet.

Mindestlöhne sollen ausschliesslich über Gesamtarbeits- oder Normalarbeitsverträge festgelegt werden dürfen, entschied die Ratsmehrheit. Sonst bestehe die Gefahr eines Flickenteppichs. Für Unternehmen sei es schwierig, eine verlässliche Finanzplanung zu erstellen, wurde als weiteres Argument vorgebracht. Und: Es sei nicht legitim, dass Gemeinden mit Mindestlohnvorgaben direkt in die Wirtschaft eingreifen.

Die Ratslinke respektive Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Luzern hatten sich im Kantonsrat vergeblich gegen diesen Entscheid gewehrt. Ihre Argumente: Ein Verbot auf Kantonsebene sei ein Angriff auf einen demokratisch legitimierten Entscheid in der Gemeinde. Und somit auch ein Angriff auf die Autonomie der Gemeinden.

Im gleichen Boot wie Zürich und Winterthur

Damit wiederholt sich in Luzern gewissermassen die Geschichte aus dem Kanton Zürich. Dort haben die Städte Zürich und Winterthur ebenfalls Mindestlöhne beschlossen. Die Stimmbevölkerung hatte 2023 entsprechende Volksinitiativen mit über 65 Prozent Ja-Stimmenanteil unterstützt. Bloss: Eingeführt werden konnten die Mindestlöhne bis heute nicht.

Luzerner Stadtregierung hält an Einführung fest

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Trotz Widerstand aus dem Kantonsparlament will die Luzerner Stadtregierung an der Einführung des Mindestlohns festhalten. Die entsprechenden Erlasse seien fristgerecht publiziert worden und beim Kantonsgericht sei kein Prüfantrag gestellt worden. Somit sei derzeit alles rechtmässig, heisst es von der Stadtregierung.

Dass den Gemeinden nun untersagt werden soll, kommunale Mindestlöhne einzuführen, nimmt der Luzerner Stadtrat «mit Bedauern zur Kenntnis», heisst es in einer Mitteilung. Und weiter: «Bis zu einem definitiven kantonalen Entscheid gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage. Das bedeutet, dass die Einführung und Anwendung eines städtischen Mindestlohns bis auf Weiteres zulässig sind.» Die Luzerner Stadtregierung hält vorderhand also an der Einführung des Mindestlohns per 1. Januar 2026 fest.

Im Kanton Zürich sind es Gewerbeverbände, die sich gegen den Volksentscheid wehren – auf juristischem Weg. Nach dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht muss sich nun in letzter Instanz das Bundesgericht mit der Angelegenheit befassen.

Die Vorinstanzen waren zu unterschiedlichen Urteilen gelangt. Der Bezirksrat hatte entschieden, dass Mindestlöhne auf Gemeindeebene zulässig sind. Diesen Entscheid kippte später das Verwaltungsgericht. Dieses gelangte zum Schluss, dass kommunale Mindestlöhne gegen kantonales Recht verstossen.

Der Entscheid des Bundesgerichts in dieser Sache steht noch aus. Für die Luzerner Stadtregierung indes ist klar, dass ein entsprechendes Urteil zu den Mindestlöhnen in den Zürcher Städten nicht auch für Luzern unmittelbar bindend sein muss.

«Gleichwohl wird die Stadt Luzern das Verfahren vor Bundesgericht genau beobachten, insbesondere falls dieses grundsätzliche Aussagen zur Zulässigkeit kommunaler Mindestlöhne macht», heisst es in einer Mitteilung.

Regionaljournal Zentralschweiz, 15.09.2025, 17:30 Uhr ; 

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