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Abstimmung Kanton Zürich Hundegesetz und Wassergesetz sorgen für Kontroversen

Die Abschaffung der Ausbildungspflicht für Hundehalter und das neue Wassergesetz sind umstritten.

Um das geht es im Hundegesetz

Seit 2010 müssen Halterinnen und Halter von grossen, massigen Hunden im Kanton Zürich obligatorisch zwei Kurse besuchen. Die Ausbildungspflicht wurde eingeführt, nachdem 2005 Pittbullterrier einen 6-Jährigen zu Tode gebissen hatten.

2017 wurden auf Bundesebene die obligatorischen Kurse wieder abgeschafft. Eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates will dies nun auch auf kantonaler Ebene tun.

Das sagen die Befürworter der Abschaffung

  • Die Hundekurse müssten freiwillig besucht werden, sonst seien sie nutzlos und würden nur abgesessen.
  • Ziel der Kurse sei es, die Beissunfälle zu reduzieren. Das sei nicht geschehen. Das zeige: Das Obligatorium sei die falsche Massnahme. Andere Lösungen seien zielführender. Man müsse eher die Händler und Züchter in die Pflicht nehmen.
  • Die Kurse kosten Zeit und Geld. Das sei nicht zumutbar. Komme dazu, dass die Kontrolle der Ausbildungspflicht auch für die Gemeinden viel Aufwand bedeute.

Das gilt als schwerer Beissvorfall

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Gebiss eines Rottweilers
Legende: Keystone

Als schwere Beissvorfälle gelten solche, die zu einer Hautverletzung am Kopf oder Rumpf oder zu einer Muskelverletzung an Armen oder Beinen führen.

Das sagen die Gegner der Abschaffung

  • Gerade für Leute, die unwillig sind, seien die Kurse nötig, weil sie zu wenig wüssten über die Haltung von Hunden.
  • Die Zahlen zeigen: In den letzten fünf Jahren sei die Beissquote bei schweren, massigen Hunden zurückgegangen. Bei kleinen Hunden sei sie hingegen gestiegen. Das spreche eher für eine Ausweitung statt für eine Abschaffung des Obligatoriums.
  • Auch Autofahren müsse obligatorisch gelernt werden. Zudem seien die namhaften Organisationen der Hundehalter für die obligatorischen Kurse für Hundehalter.

Die Parolen zur Abstimmung über das Hundegesetz.

JA zur Abschaffung sagen: Eine Mehrheit des Kantonsrates, SVP, FDP und CVP
NEIN zur Abschaffung sagen:
Eine Minderheit des Kantonsrates, der Regierungsrat, SP, Grüne, glp, EVP, EDU, AL,

Um das geht es im Wassergesetz

Das Wasserrecht ist heute in zwei Gesetzen geregelt, die beide noch aus dem letzten Jahrhundert stammen. Diese sind veraltet, genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Das neue Wassergesetz soll nun das breite Themengebiet «Wasser» in nur noch einem Regelwerk vereinen.

Dabei geht es zum Beispiel um den Hochwasserschutz, die Nutzung von Seeufern, den Schutz von Flüssen und Bächen vor Verunreinigungen oder die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.

Die Befürchtungen der Gegner des Gesetzes

  • Das neue Gesetz sei bereits der Boden für eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung. So könnten sich neu Grosskonzerne wie «Nestlé» oder «Coca-Cola» an Wasserwerken beteiligen und so Einfluss nehmen auf unsere Trinkwasserversorgung.
  • Der Naturschutz werde mit dem neuen Gesetz geschwächt statt gestärtk.
  • Das Gesetz privilegiere einzelne private Grundbesitzer mit Land an Gewässern und schränke den freien Zugang zu den Seen weiter ein.

Die Argumente der Befürworter

  • Das neue Regelwerk sorge für viele Verbesserungen und passe die Regeln für den breiten Themenbereich «Wasser» der heutigen Zeit an.
  • Es stelle sicher, dass Gewässer sauber bleiben, die Bevölkerung vor Hochwasser geschützt und Bäche oder Flüsse nicht verunreinigt werden. Zudem würden auch ökologische Aspekte wie die Renaturierung geregelt.
  • Bereits heute seien private Genossenschaften und Aktiengesellschaften an Wasserwerken beteiligt. Das neue Gesetz stelle nun sicher, dass die Hoheit bei den Gemeinden bleibe. Von Privatisierung könne keine Rede sein.

Die Parolen zum Wassergesetz

Ja sagenRegierungsrat, SVP, FDP, CVP, EDU
Nein sagenSP, Grüne, AL, GLP, EVP, BDP

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