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Aargauer Bürgerrechtsgesetz Höhere Hürden für den roten Pass?

Einbürgerungen für Ausländer werden im Kanton Aargau schwieriger, wenn das Stimmvolk am 9. Februar das neue Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht annimmt. Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat hat die Gesetzesvorlage verschärft. Damit würde der Kanton Aargau zu den strengsten Kantonen zählen in diesem Bereich.

Vorgesehen sind zwei wesentliche Neuerungen:

  • Bevor jemand ein Einbürgerungsgesuch stellen kann, muss ein Test bestanden werden. Darin sind Fragen zur Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz und des Kantons Aargau enthalten. Nur wer mindestens 34 der 45 Fragen richtig beantwortet, kann überhaupt einen Antrag stellen.
  • Zur Einbürgerung zugelassen wird nur, wer in den letzten zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat oder aber alle bezogenen Gelder bereits wieder zurückbezahlt hat.

Der Aargau wäre damit besonders streng

Das Gesetz ergänzt die sowieso schon gültigen neuen Vorgaben des Bundes. Allerdings würde der Aargau die Vorgaben aus Bern noch einmal verschärfen. Umstritten ist vor allem oben genannte Frist zur Sozialhilfe.

Im Bundesgesetz steht, dass die Einbürgerung nur dann erfolgen kann, wenn man seit mindestens drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen hat. Das gilt aktuell auch im Aargau. Nun würde der Kanton die Frist auf die maximal zulässigen 10 Jahre erhöhen.

Eine 10-jährige Frist gilt auch im Kanton Bern, im Kanton Thurgau gilt eine Frist von 5 Jahren. In vielen anderen Kantonen reichen 3 Jahre. Die Idee dieser Vorgabe: Wer den Schweizer Pass will, der soll integriert sein. Dazu gehört gemäss Bundesrecht auch die «Teilnahme am Wirtschaftsleben». Wer Sozialhilfe bezieht oder kürzlich bezogen hat, der erfülle diese Anforderung nicht.

Beweis oder Behinderung für Integration?

Die geplante Aargauer Regelung sei genau richtig, findet SVP-Grossrat Christoph Riner vom Pro-Komitee: «Wir wollen klare und faire Regeln und klare Anforderungen an Einbürgerungswillige. Es gibt Ausnahmeregelungen, es ist so ein gesundes Mass», findet er.

Dagegen argumentiert SP-Grossrätin Lelia Hunziker vom Gegenkomitee: «Auch heute darf man keine Sozialhilfeschulden haben, wenn man eingebürgert werden will. Es gibt keinen Grund die Wartefrist von drei auf zehn Jahre zu verlängern, es gab bisher gar keine Regeln».

Regeln für Härtefälle

In sogenannten Härtefällen wären übrigens Ausnahmen vorgesehen: Wer durch eine Behinderung oder eine chronische Krankheit arbeitsunfähig ist, oder wer trotz Arbeit zu wenig verdient, der kann trotz Sozialhilfebezug eingebürgert werden.

Die Befürworter der strengen Regelung weisen auf diese Ausnahmen hin: Damit sei eine unnötige Diskriminierung ausgeschlossen. Die Gegner argumentieren, dass die Prüfung dieser Ausnahmen unnötigen Aufwand verursache und auch willkürliche Entscheidungen möglich seien.

Ein «Nein» wäre eine Überraschung

Die bürgerliche Mehrheit im Aargauer Kantonsparlament hat die verschärfte Vorlage durchgebracht, sie wurde mit 86 zu 50 Stimmen angenommen. Zu den Befürwortern gehörten SVP, FDP, CVP und EDU. Auf der Gegenseite standen GLP, SP und Grüne. Die BDP war gespalten. Auch der Aargauer Regierungsrat unterstützt die Vorlage nicht, wie sie nun vors Volk kommt.

Allerdings: Höhere Hürden für die Einbürgerung dürften im bürgerlich geprägten Kanton Aargau ein durchaus populäres Anliegen sein. Angesichts der klaren Verhältnisse im Parlament wäre ein «Nein» an der Urne am 9. Februar eine Überraschung.

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