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Keine Trauung Homosexueller Evangelische Kreise fürchten sich vor Bestrafung

Die Schweizerische Evangelische Allianz befürchtet, dass durch die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm Kirchen bestraft werden könnten, weil sie Homosexuelle nicht trauen.

Marc Jost kennt sich mit den Themen Sexualität und Glaube aus. Er ist Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz und organisiert Workshops zum Thema Sexualität. Ein heikles Thema mit vielen Meinungen, auch bei der Evangelischen Allianz. «In unseren Kirchen sind alle willkommen», erklärt er. Bezüglich der Homosexualität gibt es jedoch verschiedene Meinungen.

Wenn es um homosexuelle Partnerschaften geht, ist Jost der Meinung, dass eine solche Partnerschaft nicht der biblischen Sexualethik entspricht: «Sexualität findet in der lebenslangen Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ihre eigentliche Bestimmung und Erfüllung. Deshalb lehnen wir eine sexuelle Beziehung beispielsweise zwischen zwei Männern ab.»

Verweigerung von Trauung strafbar?

Laut dem neuen Gesetzesartikel dürfen «Leistungen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind», einer Person nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verweigert werden.

Dieser Passus könnte Kirchen in Schwierigkeiten bringen, vermutet Jost: «Machen wir uns strafbar, wenn wir einem homosexuellen Paar die Trauung verweigern oder einer Person, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, den Job in einer Kirche nicht geben?»

«Worten folgen Taten»

Florian Vock ist schwul, SP-Grossrat im Kanton Aargau und Präsident des nationalen Abstimmungs-Komitees «Ja zum Schutz vor Hass». Er kann die Befürchtungen von Jost nicht nachvollziehen: «Da muss man mir den schwulen Mann oder die lesbische Frau zeigen, die ernsthaft Lust hat, in einer Kirche zu arbeiten oder sich trauen zu lassen, die ihn als Mensch ablehnt. Es gibt genug andere evangelische Kirchen, die eine ganz andere Meinung haben und uns willkommen heissen.»

Vock geht es in der Abstimmung um viel mehr als die Frage, wie Kirchen zur Homosexualität stehen: «Worte führen zu Taten. Eine Gesellschaft, die akzeptiert, dass öffentlich zu Hass und Hetze gegen Schwule aufgerufen wird, akzeptiert auch, dass dieser Hass zu Gewalt führt.»

Gutachten wird unter Verschluss gehalten

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Marc Jost bezieht sich in seiner Argumentation auf zwei Rechtsgutachten. Das kritischere Gutachten verfasste die Zürcher Anwältin und Titularprofessorin Isabelle Häner. Allerdings wird dieses unter Verschluss gehalten. Eine entsprechende Anfrage beim Nein-Komitee wurde negativ beantwortet, Häner lehnte eine Interviewanfrage ab.

Auf der Internetseite des Nein-Komitees sind wenige gekürzte Auszüge publiziert, beispielsweise: «Im Hinblick auf die Erweiterung des Strafartikels durch das Merkmal der sexuellen Orientierung stellt sich sodann die Frage, ob, wo und wie sich der Staat in Glaubensdogmen der Kirchen einmischen können soll.»

Martino Mona, Strafrechtsprofessor an der Universität Bern, teilt die Bedenken von Marc Jost und der Schweizerischen Evangelischen Allianz nicht. Kirchen seien als Vereine organisiert und könnten somit nach ihren eigenen Kriterien bestimmen, wer als Mitglied aufgenommen werden soll oder bestimmte Funktionen übernehmen darf.

«Dass bestimmte Kirchen die sexuelle Orientierung als Ausschlusskriterium für Trauungen betrachten, ist nicht strafbar», hält Mona fest. Kirchen stellten keine Dienstleistungen für die Allgemeinheit, sondern individuelle Angebote zur Verfügung.

Mona fügt an, dass diese Dienstleistungen durchaus Menschen vorbehalten sind, die ein bestimmtes Glaubensbekenntnis teilen, «hier mischt sich der Staat nicht ein. Es gibt kein Anrecht, von einer bestimmten Kirche getraut zu werden.»

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