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Zusatz zur Rassismusstrafnorm Hass gegen Schwule und Lesben soll strafbar werden

  • Der Ständerat möchte Personen bestrafen können, die öffentlich zur Diskriminierung und zu Hass gegen Schwule und Lesben aufrufen.
  • Er will dazu die bestehende Anti-Rassismus-Strafnorm erweitern.
  • Die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität – dem Gefühl, welchem Geschlecht man zugehört – soll davon ausgenommen sein.

Heute gilt, «wer öffentlich gegen eine Person oder Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft».

So steht es im Strafgesetzbuch. Neu soll auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität strafbar sein. Das fordert eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS).

Janiak: «Stammtisch ist nicht in Gefahr»

Die Meinungsäusserungsfreiheit werde mit dieser Änderung der Strafnorm nicht eingeschränkt, betonte Claude Janiak (SP/BL): «Der Stammtisch ist nicht in Gefahr. Sie dürfen weiterhin, wenn Sie es wollen, gute Witze erzählen, auch über Schwule.» Es gebe gute Witze, über die man lachen könne, so Janiak.

«Aber man darf nicht Hass säen. Aufrufe zu Hass und Herabwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen haben mit Meinungsäusserung nichts zu tun.» Dieser Meinung war auch eine Mehrheit im Ständerat. Er nahm das Vorhaben in der Gesamtabstimmung mit 32 zu 10 Stimmen an.

Unklare Grenzen der Geschlechtsidentität

Mit einem Abstrich: Die kleine Kammer lehnte es ab, die Geschlechtsidentität als Diskriminierungsgrund in den Gesetzestext aufzunehmen. Thomas Hefti (FDP/GL) begründete dies damit, dass die Geschlechtsidentität nicht klar fassbar sei. «Es gibt keine klare Grenze für deren Umfang», so Hefti.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga vertrat im Rat dieselbe Auffassung. Die Vorlage geht nun mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat.

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