In der Stadt Zürich ist es äusserst schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden – auch für ältere Menschen. Das zeigt die Warteliste der städtischen Stiftung Alterswohnungen: Aktuell verfügt die Stiftung über 2000 Wohnungen. Auf der Warteliste der Stiftung für diese Wohnungen stehen aber 4000 Personen. Der Bedarf ist also da, nun soll auch genügend Wohnraum geschaffen werden.
Das verlangt die Volksinitiative «Mehr Alterswohnungen für Zürich». Der aktuelle Bestand soll sich verdoppeln: Bis 2035 sollen in der Stadt Zürich 2000 zusätzliche kostengünstige Wohnungen zur Verfügung stehen. Lanciert wurde die Initiative von linken Kreisen – unterstützt wird sie etwa vom Mieterverband, der Alternativen Liste und der Gewerkschaft Unia.
«Auch junge Familien profitieren»
Die Initianten argumentieren, ältere Menschen litten stärker darunter, wenn sie wegen Renovationen plötzlich ohne Wohnung da stehen. Zudem nützten mehr Alterswohnungen auch jungen Familien, sagte die Sprecherin der Grünen in der Parlamentsdebatte im Herbst 2023. Denn mit der Aussicht auf eine bezahlbare Alterswohnung seien ältere Menschen eher bereit, ihre grösseren Wohnungen aufzugeben.
Die Idee findet auch im bürgerlichen Lager Anklang. Der Sprecher der SVP sagte etwa: Es könne nicht sein, dass ältere Menschen, die am Aufbau dieser Stadt tatkräftig beteiligt gewesen seien, aus ihren Quartieren verdrängt würden. Somit hat sich das Stadtparlament ohne Gegenstimme hinter die Initiative gestellt.
Ambitioniert, aber erreichbar
Auch der Stadtrat unterstützt das Anliegen. Zwar seien 2000 zusätzliche Alterswohnungen ein ambitioniertes Ziel. Es sei aber durchaus erreichbar, schreibt die Stadt in den Abstimmungsunterlagen. Die Stiftung Alterswohnungen soll bis 2035 1000 zusätzliche Wohnungen betreiben, weitere 1000 sollen über gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften geschaffen werden.
Wie das Ziel der 2000 zusätzlichen Alterswohnungen im Detail erreicht werden soll, lässt die Initiative allerdings offen. Sollten die Stadtzürcher Stimmberechtigten am 9. Juni zustimmen, wird zunächst einmal die Zielgrösse in die Gemeindeordnung – die Verfassung der Stadt Zürich – geschrieben.