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Der Aargauer Grosse Rat, fotografiert von der Presse-Tribüne aus.
Legende: Wer in den Grossen Rat oder in andere politische Gremien im Aargau will, soll laut Initiative die Finanzen offen legen. SRF

Abstimmungen AG Aargauer Parteienfinanzierung: Wieviel Transparenz will das Volk?

Die Aargauer Jungsozialisten wollen mehr Transparenz bei der Frage, wie sich die Parteien finanzieren. Und auch Kandidaten für politische Ämter sollen ihre Karten offen legen. SP und Grüne sind dafür, die Bürgerlichen befürchten hingegen Schwierigkeiten bei der Kandidatensuche.

Aargauer Politiker, Parteien und Abstimmungskomitees sollen ihre Finanzen offenlegen müssen. Das verlangt die kantonale Volksinitiative «Für die Offenlegung der Politikfinanzierung» der Jungsozialisten (Juso).

Legen die Stimmbürger am 28. September ein Ja in die Urne, so wird die Aargauer Kantonsverfassung abgeändert. Demnach müssen dann Parteien und Komitees die «wichtigsten Finanzierungsquellen und das gesamte Budget für den betreffenden Wahl- oder Abstimmungskampf» offen legen.

Auch Politiker sollen offenlegen, wie viel sie verdienen

Ausgenommen wären demnach nur Spenderinnen und Spender, deren Zuwendung insgesamt 5000 Franken pro Jahr nicht übersteigt. Die Initianten wollen auch den Politikern in den Geldbeutel schauen. Alle Kandidierenden für öffentliche Ämter auf kantonaler Ebene sollen ihr Einkommen und Vermögen sowie ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur ausbreiten müssen.

Diese Vorgabe soll auch auf kommunaler Ebene gelten, für die Exekutiven (Gemeinderäte) und die Legislativen (Kommunalparlamente). Die Jungsozialisten hatten die Initiative vor zwei Jahren mit 3234 Unterschriften eingereicht.

Initianten: «Mehr Demokratie schaffen»

Man wolle «mehr Licht ins Dunkel» bringen, betonen die Initianten. Der Aargauer Juso-Präsident Sascha Antenen ergänzt auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF: «Wir möchten mit mehr Transparenz auch mehr Demokratie schaffen, die Wähler sollen die Geldgeber der Politiker und Parteien kennen und damit auch deren Interessensbindungen».

Für das Anliegen macht sich neben den beiden Parteien SP und Grüne auch der Aargauische Gewerkschaftsbund stark.

Gegner fürchten schwierige Kandidatensuche

Regierung, Parlament und die bürgerlichen Parteien hingegen lehnen die Initiative ab. Diese sei unverhältnismässig, schiesse über das Ziel hinaus und übersteige jegliches Mass an Vernunft, argumentieren die Gegner. «Wenn jeder Kandidat zuerst sein Portemonnaie öffnen muss, um zu kandidieren, wird es sehr schwer, Kandidaten für politische Ämter zu finden», argumentierte beispielsweise die SVP an ihrer letzten Parteiversammlung in Muhen.

Die Prüfung der Angaben werde zu einem grossen Kontrollaufwand führen. Die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verletze zudem die Privatsphäre. Yatin Shah, Präsident der Aargauer Jungfreisinnigen, sagt gegenüber Radio SRF: «Die Juso-Initiative ist der Totengräber des Milizsystems».

Transparenz in den Kantonen Genf und Tessin

Im Juni 2013 lehnte das Baselbieter Stimmvolk eine Transparenz-Initiative der Juso mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,7 Prozent ab. Das Begehren verlangte, dass Parteien und politische Organisationen ihre Finanzen und Spenden offenbaren müssen. In der Schweiz kennen einzig die Kantone Genf und Tessin Bestimmungen über die Offenlegung der Politikfinanzierung.

Link zum Thema

Im Kanton Tessin müssen Parteien Spenden von mehr als 10'000 Franken melden. Kandidierende sowie Initiativ- und Referendumskomitees müssen Spenden ab 5000 Franken der Staatskanzlei offenlegen. Sie haben auch die Geldgeber zu nennen.

Im Kanton Genf müssen alle Parteien, Vereine und Gruppierungen in Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnern für Transparenz sorgen. Wenn sie Kandidatenlisten für kantonale oder kommunale Wahlen einreichen, so müssen sie der Staatskanzlei auch ihre Jahresrechnung und eine Liste der Spenderinnen vorlegen.

Auf Bundesebene bestehen keine Vorgaben zur Finanzierung von Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Im Aargau entscheiden die Stimmberechtigten nun am 28. September über die Volksinitiative.

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