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Szene aus einem Tanz-Lokal
Legende: Die Jungparteien kämpften für eine Lockerung der Öffnungszeiten. Keystone

Abstimmungen AG Das «Tanzverbot» bleibt im Aargau bestehen

Sollen Nachtschwärmer im Aargau auch an christlichen Feiertagen bis um 2 Uhr morgens in Restaurants und Bars feiern können? Die Piratenpartei wollte mit ihrer Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot» die bestehende Einschränkung aufheben. Doch das Stimmvolk hat anders entschieden.

Im Kanton Aargau müssen die Restaurants und Bars an christlichen Feiertagen weiterhin bereits kurz nach Mitternacht schliessen. Die Stimmberechtigten haben eine Volksinitiative der Piratenpartei mit 51,8 Prozent abgelehnt, welche die Einschränkung aufheben wollte.

Aufhebung Tanzverbot

Kanton Aargau: Aargauische Volksinitiative «Weg mit dem Tanzverbot»

  • JA

    48.2%

    118'250 Stimmen

  • NEIN

    51.8%

    127'273 Stimmen

Die Vorlage fand in keinem einzigen Bezirk eine Mehrheit. Am grössten ist der Ja-Anteil mit 49,5 Prozent in den Bezirken Aarau und Lenzburg. In Baden legten immerhin 49,1 Prozent ein Ja in die Urne. Die Vorlage wird aber auch hier knapp abgelehnt.

Deutlicher ist das Nein im Bezirk Kulm (55 Prozent), in Zofingen (54 Prozent), Laufenburg (54 Prozent) und Brugg (53,5 Prozent). Die Stimmbeteiligung lag bei 61,47 Prozent.

Einschränkungen an fünf hohen Feiertagen

Mit dem Nein zum Begehren bleibt alles wie bisher. Die Bestimmung im kantonalen Gastgewerbegesetz schränkt die Öffnungszeiten an fünf hohen Feiertagen wie Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten ein. Die Gastwirtschaftsbetriebe müssen um 00:15 Uhr schliessen - statt wie an anderen Tagen um zwei Uhr. Oder mit Bewilligung der Gemeinde sogar erst um vier Uhr.

Ein eigentliches Tanzverbot besteht im Aargau jedoch seit 1997 nicht mehr. Das Tanzen sowie öffentliche Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen sind an allen christlichen Feiertagen erlaubt.

Lockerung in Aussicht gestellt

Gegen die Volksinitiative der Piratenpartei sprachen sich Regierung, Parlament, SVP, CVP und die drei Landeskirchen aus. Die wenigen Pausen der 24-Stunden-Gesellschaft sollten nicht abgeschafft werden. Dieser Argumentation sei das Stimmvolk gefolgt, erklärt Christoph Weber-Berg, der Präsident der Reformierten Landeskirche Aargau. Die Feiertage hätten auch heute noch ihren Stellenwert.

Das Stimmvolk schätzt Feiertage als Momente der Entschleunigung.
Autor: Christoph Weber-Berg Präsident Reformierte Landeskirche Aargau

Für das Ende der Beschränkung der Öffnungszeiten hatten sich die Jungparteien sowie SP, FDP und Grüne stark gemacht. Der alte Zopf müsse abgeschnitten werden. Junge Nachtschwärmer würden an diesen Tagen in andere Kantonen ausweichen. Trotz grosser Mobilisierung der Jungpolitiker reichte es nicht zu einem Ja. Das Resultat überrascht den Präsidenten der Piratenpartei Aargau, Dominic Zschokke, allerdings nicht. Der Aargau sei konservativ, auch die liberalen Städte hätten das nicht ausgleichen können.

Schade, dass uns liberale Städte und Gemeinden nicht stärken konnten.
Autor: Dominic Zschokke Präsident Piratenpartei Aargau

Die Initianten hofften auf grössere Gemeinden wie etwa Wettingen, Wohlen oder Oftringen. In diesen legte die Mehrheit aber ein Nein in die Urne. Ja sagten zwar Städte wie Aarau, Baden oder Lenzburg. Der Ja-Anteil war aber zu gering, um die Ablehnung der kleinen Gemeinden auszugleichen.

Allerdings können die Aargauer Nachtschwärmer hoffen, dass die Einschränkung trotz des Neins zur Volksinitiative gelockert wird. Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, an den christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu bewilligen. Nicht bis vier Uhr morgens, aber immerhin bis um zwei Uhr. Das Parlament überwies bereits eine entsprechende SVP-Motion.

Der Aargau steht nicht allein mit dem Verbot

Die Situation in den Kantonen ist unterschiedlich. Unter anderem in den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Graubünden und Zürich sind die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an Feiertagen keinen Einschränkungen unterworfen.

In den Kantonen Solothurn und Thurgau sind die Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an Feiertagen eingeschränkt. In einigen Kantonen sind entweder öffentliche Tanzveranstaltungen (etwa in Glarus und Uri) oder gar alle öffentlichen Veranstaltungen (Appenzell Innerrhoden und Obwalden) untersagt.

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