Die Reform der Staatsleitung schaffe Rahmenbedingungen für eine bessere Zusammenarbeit von Parlament und Regierung. Die Ausserrhoder Politik soll laut Botschaft transparenter und unabhängiger werden.
Der Kantonsrat stimmte der Teilrevision der Verfassung mit 53 zu 7 Stimmen deutlich zu. Jedoch sprach sich nur eine knappe Mehrheit des Kantonsrats dafür aus, den Regierungsrat zu verkleinern. Das Kantonsparlament entschied in der Folge, den Stimmberechtigten in Bezug auf die Grösse des Regierungsrates zwei Varianten vorzulegen.
Mit einem Ja würde aus dem heutigen Hauptamt ein Vollamt; die Mitglieder der Exekutive dürften keiner beruflichen Nebentätigkeit mehr nachgehen.
Weitere Punkte der Vorlage
- Keine Altersbeschränkung mehr, dafür eine Amtszeitbeschränkung
- Landammann wird durch das Volk für zwei Jahre gewählt (heute: durch das Volk für vier Jahre)
- Klare Rollenverteilung in der Aussenpolitik
- Kantons- und Regierungsräte müssen ihre Interessenbindungen offenlegen
- Neue Unvereinbarkeitsregeln (leitende Kantonsangestellte dürfen nicht im Kantonsrat sitzen)
- Neues Gesetz für das Kantonsparlament
- Neue Definition der Gewaltenteilung