Reform der Staatsleitung
Kanton Appenzell Ausserrhoden: Kantonsverfassung, Teilrevision (Reform der Staatsleitung)
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JA
10'734 Stimmen
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NEIN
5'588 Stimmen
10'734 Stimmberechtigte sagten Ja, 5588 Nein. Ein Eventualantrag für Beibehaltung der siebenköpfigen Regierung wurde mit 8213 zu 6842 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 46,6 Prozent.
Die neue Regierung wird aus fünf vollamtlichen Mitgliedern bestehen, statt wie heute aus sieben hauptamtlichen. Neu müssen alle Mitglieder der Regierung und des 65-köpfigen Kantonsrats ihre Interessenbindungen offenlegen.
Die Verfassungsänderung soll die Regierung und das Parlament stärken und ihre Zusammenarbeit verbessern. Die Ausserrhoder Politik soll transparenter und unabhängiger werden.
Zwei Varianten
Der Kantonsrat stimmte der Teilrevision der Verfassung mit 53 zu 7 Stimmen zu. Für eine Verkleinerung der Regierung sprach sich aber nur eine knappe Mehrheit des Parlaments aus. Der Rat entschied, dem Stimmvolk in Bezug auf die Grösse der Regierung zwei Varianten vorzulegen.
Die Mitglieder der Regierung arbeiten neu im Vollamt. Sie dürfen nicht mehr wie bisher einem beruflichen Nebenerwerb nachgehen. Aufgehoben wird die bisherige «Altersguillotine» bei 65 Jahren. Neu gilt für die Regierung eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren.