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Abstimmungen Au-Heerbrugg Au-Heerbrugg (SG) führt Kopftuchverbot wieder ein

Zwei somalische Mädchen der Primarschule Au-Heerbrugg dürfen im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen. Die Stimmberechtigten haben dem Kopftuchverbot klar zugestimmt. Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) spricht von einem islamophoben Angriff der SVP.

Die Stimmberechtigten haben dem SVP-Referendum zum Kopftuchverbot mit 990 gegen 506 Stimmen klar zugestimmt. Die Stimmbeteiligung betrug 37, 4 Prozent.

Hintergrund ist der Fall zweier muslimischer Mädchen aus Somalia, die im letzten Sommer von der Schule im St. Galler Rheintal verwiesen wurden, weil sie sich weigerten, das Kopftuch abzulegen.

Nach heftigen Protesten hob die örtliche Schulbehörde das vom St.Galler Erziehungsrat empfohlene Kopftuchverbot auf. Das Verbot sei rechtlich nicht zulässig, argumentierte die Schulbehörde. Es sei Aufgabe der Schule, Kinder zu integrieren, nicht sie auszugrenzen. Die SVP war anderer Meinung und ergriff das Referendum.

Eltern können sich wehren

Das Abstimmungsresultat sei eindeutig, sagte Schulratspräsident Walter Portmann. Zwei Drittel der Stimmberechtigten hätten sich für ein Kopftuchverbot ausgesprochen.

Schülerin mit Kopftuch inmitten anderer Schüler.
Legende: In Au-Heerbrugg wird an Primarschulen das Tragen eines Kopftuches verboten. SRF

Der Schulrat müsse nun eine entsprechende Verfügung erlassen. Die betroffene Familie werde nächste Woche über den Entscheid informiert. Die Eltern der beiden Somalischen Mädchen hätten die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. «Falls sie dies tun, hat dies aufschiebende Wirkung und das Kopftuchverbot kann nicht vollzogen werden», sagte Portmann.

«Sollte ein Einspracheverfahren nötig werden, unterstützen wir die betroffenen Schülerinnen uneingeschränkt», schrieb der IZRS in einer Stellungnahme. Die Abstimmung in Au-Heerbrugg sei ein weiteres SVP-Vehikel in einer Serie von islamophoben Angriffen gegen die Schweizer Muslime mit dem Ziel, Muslime systematisch aus der Gesellschaft auszugrenzen, heisst es im Communiqué.

Rechtslage unklar

Doch auch nach dem Ja zum Kopftuchverbot in Au-Heerbrugg bleibt die Rechtslage unklar. Zwar hatte das Bundesgericht im Juli 2013 entschieden, dass zwei mazedonische Mädchen den Unterricht in der Thurgauer Gemeinde Bürglen mit Kopftuch besuchen dürfen.

Beim Entscheid stützte sich das Bundesgericht aber auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Die Grundsatzfrage, ob ein Kopftuchverbot an Schulen gegen die Schweizer Verfassung verstösst, liess das Bundesgericht offen.

Vorstösse im Kantonsparlament

Die kantonale SVP will die Rechtsunsicherheit in St. Gallen beenden und hat im September 2013 eine Motion eingereicht. Der Vorstoss über Bekleidungsvorschriften in der Volksschule, der auf ein Kopftuchverbot abzielt, wird voraussichtlich in der Februar-Session des Kantonsrats behandelt.

Mit einem weiteren Vorstoss zielt die St. Galler SVP auf ein Burkaverbot wie im Tessin. Die Tessiner Stimmbürger hatten der Initiative eines politischen Einzelkämpfers für ein Verhüllungsverbot in der Verfassung im vergangenen September mit 65 Prozent zugestimmt. Die Verfassungsänderung muss noch durch die eidgenössischen Räte genehmigt werden.

Verbote abgelehnt

Zuletzt beschäftigte sich der Ständerat mit dem Thema im Jahr 2012. Eine Motion für ein schweizweites Burkaverbot in Zügen wurde abgelehnt. Auch in den Kantonen hatten Burka- oder Kopftuchverbote bisher keine Chance. In der Vergangenheit lehnten Basel-Stadt, Bern, Schwyz und Solothurn solche Verbote ab.

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