Die Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» wurde im Februar 2012 mit knapp 15'500 Unterschriften eingereicht. Ursprünglich standen zwei Privatpersonen dahinter. Unterdessen wird das Volksbegehren von zahlreichen Vereinen, Verbänden und Parteien aus dem links-grünen Spektrum unterstützt.
Die Initiative verlangt die sofortige Abschaltung des ältesten Kernkraftwerks der Schweiz. Der Reaktor sei altersschwach und stelle ein grosses Risiko für die Bevölkerung dar, sagen die Initianten. Zudem sei eine Abschaltung jederzeit möglich, auch wenn die Stilllegung noch nicht restlos vorbereitet sei. Der von der BKW genannte Abschalttermin 2019 sei rechtlich unverbindlich.
Die Gegner der sofortigen Abschaltung finden die Initiative unnütz und teuer. Die BKW wolle das Werk sowieso 2019 stilllegen, eine vorzeitige Abschaltung sei eine Zwängerei. Der Kanton müsse zudem mit happigen Schadenersatzforderungen rechnen. Zur Höhe dieser Forderungen liegen jedoch noch keine verlässlichen Zahlen vor. Dazu kämen noch Gewinneinbussen für die BKW.
Billiger zum Eigenheim
Weiter wird am 18. Mai über eine Teilabschaffung der Handänderungssteuer abgestimmt. Diese wird beim Kauf von Wohneigentum fällig. Der Hauseigentümerverband (HEV) wollte die ungeliebte Steuer ursprünglich ganz abschaffen. Die Initiative kam zustande, hätte aber jährliche Steuerausfälle von 120 Millionen Franken zur Folge gehabt.
Schliesslich zog der HEV seine Initiative zugunsten eines Gegenvorschlags des Kantonsparlaments zurück. Dieser reduziert die Steuerausfälle für die gebeutelte Berner Staatskasse auf rund 25 Millionen Franken. Diese Ausfälle seien für den Kanton Bern immer noch schwer zu verkraften, so die bernische Regierung.
Sanierung der kantonalen Pensionskassen
Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BVLK) und die Bernische Pensionskasse (BPK) der Kantonsangestellten weisen beide eine Unterdeckung auf und müssen bis in 20 Jahren saniert werden. Abgestimmt wird über das neue Gesetz und über den Eventualantrag, den das Kantonsparlament verabschiedet hat.
Das neue Gesetz, das auf Anfang 2015 in Kraft treten soll, sieht einen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vor. Das heisst, die Höhe der Rente ist damit abhängig von den Renditen und nicht mehr fix garantiert. Der Kanton zahlt eine Übergangseinlage von 500 Millionen Franken an die Erwerbstätigen, um den Wechsel abzufedern. Zudem leistet der Kanton einen einmaligen Betrag, um die Deckungslücke der Pensionskassen aufzufüllen - rund 1,7 Milliarden Franken. Arbeitgeber und Personal müssen bis 2034 Finanzierungsbeiträge zahlen, damit der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht wird - zusätzlich zu den ordentlichen Beiträgen. Der Kanton als Arbeitgeber zahlt rund 1,1 Milliarden Franken, die Angestellten erhalten einen tieferen Lohn.
Weitere Informationen
Beim Eventualantrag muss sich das Staatspersonal finanziell stärker an der Sanierung der Pensionskassen beteiligen. Der einmalige Kantonsbetrag betrüge 1,3 statt 1,7 Milliarden Franken. Die Lohnabzüge für das Staatspersonal lägen gut ein halbes Prozent höher.