Es klingt einfach, was sich ab heute bei den Einbürgerungen im Kanton Bern ändern soll. Erich Hess von der Jungen SVP zählt auf: «Es dürften keine Leute eingebürgert werden, die: Sozialhilfe beziehen, schwer kriminell waren, keine Niederlassungsbewilligung haben, oder kein Deutsch können.» Klare Regeln, kaum Ausnahmen.
Konflikte mit dem Bundesrecht
Ein Experten-Bericht geht aber davon aus, dass die Initiative in einzelnen Punkten gegen Bundesrecht verstösst. Probleme stellen sich bei Alleinerziehenden und bei sogenannten Working-Poors; Menschen, die hier arbeiten, sich integrieren, aber zu wenig verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können.
Ebenfalls problematisch wäre die Ablehnung einer Einbürgerung bei Straftätern, die vor Jahren verurteilt wurden, ihre Strafe jedoch längst verbüsst haben. Der zuständige Polizeidirektor Hans-Jürg Käser: «Wir sind überzeugt, dass mindestens Teile des Wortlauts nicht angenommen werden, da sie gegen Bundesrecht verstossen.» Namentlich sei das die Aussage, dass Sozialhilfeempfänger generell nicht eingebürgert werden dürfen. «Das wird so nicht gehen», sagt Käser.
Der Kanton Bern muss jetzt sein kantonales Einbürgerungsgesetz anpassen. Nicht einfacher wird das Ganze, weil auch auf Bundesebene zurzeit das Bürgerrechtsgesetz revidiert wird. Und da ist alles andere als klar, wie die Vorgaben des Bundes aussehen werden.