Hooligans beschäftigen den Schweizer Fussball
Kernpunkt des verschärften Hooligan-Konkordats ist, dass Fussball- und Eishockeyspiele der höchsten Ligen neu bewilligungspflichtig sind. Die Gemeinden können den Sportklubs im Rahmen dieser Bewilligung Auflagen machen. Beispielsweise kann eine Stadt einem Sportklub vorschreiben, dass seine Fans mit dem Zug anreisen müssen. Darüber hinaus sollen Hooligans auch mit Rayonverboten belegt werden können.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Behörden private Sicherheitsunternehmen ermächtigen können, Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzusuchen.
Bundesgericht bestätigt bis auf zwei Punkte das Konkordat
Im Januar hat sich auch das Bundesgericht mit den Änderungen des «Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» befasst. Es musste prüfen, ob die Verschärfungen gegen die Verfassung verstossen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass einzig zwei untergeordnete Punkte korrigiert werden müssen, ansonsten seien die Massnahmen rechtens.
Gegner und Befürworter des verschärften Konkordats interpretierten den Entscheid der Lausanner Richter auf ihre Weise. Beide Seiten sahen sich als Sieger. Die Gegner sahen sich in ihrer Annahme bestätigt, das Konkordat sei verfassungswidrig. Die Befürworter lasen aus dem Entscheid, dass das Bundesgericht das Konkordat in praktisch allen Teilen stütze.
Bunt gemischtes Gegenkomitee
Die Abstimmung im Kanton Bern kommt zustande, weil sich ein bunt zusammengesetztes Komitee gegen eine Verschärfung des Hooligan-Konkordats wehrt. Ihm gehören so unterschiedliche Politiker an wie der stramm bürgerliche SVP-Grossrat Thomas Fuchs und der Präsident der bernischen Grünen, Blaise Kropf. Dazu kommen Politikerinnen und Politiker jeglicher Couleur sowie Kulturschaffende wie «Züri West»-Frontmann Kuno Lauener, Liedermacher Tinu Heiniger und Schriftsteller Pedro Lenz.
Die Kernbotschaft des Komitees ist, im Kanton Bern hätten sich die bisherigen Massnahmen gegen Gewalt im Sport bewährt. Die Konkordats-Verschärfungen sorgten nur für mehr Bürokratie, seien bevormundend und nicht durchdacht.
Der bernische Regierungsrat und die Mehrheit des bernischen Grossen Rats hingegen geben zu bedenken, Bewilligungen für Spiele seien nur in Ausnahmefällen überhaupt nötig. Die Massnahmen zielten nur auf gewaltbereite Personen, nicht auf die grosse Masse. «Es gibt kein Grundrecht, betrunken und gewalttätig ein Fussballspiel besuchen zu können», sagte etwa der Thuner Sicherheitsdirektor und SP-Grossrat Peter Siegenthaler im bernischen Grossen Rat.
Das Ja des Berner Kantonsparlaments im März 2013 fiel klar aus: 108 Mitglieder stimmten für die Verschärfung des Konkordats, 39 dagegen. Die Urnenabstimmung findet am 9. Februar 2014 statt.