Konkret geht es bei der Änderung um eine Erweiterung der Motion. Mit diesem Instrument kann der Grossrat heute der Regierung den Auftrag geben, zu einer bestimmten Sache ein Gesetz auszuarbeiten oder ein bestehendes Gesetz zu ändern. Über den von der Regierung ausgearbeiteten Entwurf stimmt zuletzt - nach allfälligen Korrekturen - wieder der Grossrat ab. Wie das Gesetz dann umgesetzt wird, ist wiederum in der Kompetenz der Regierung. Diese erlässt eine Verordnung zum Vollzug.
Die Befürworter finden, die Kompetenzen von Grossrat und Regierung hätten sich in den letzten Jahren zunehmend zu Gunsten der Regierung und der Verwaltung verschoben. Das gelte es mit dieser Änderung zu korrigieren.
Auslöser der Änderung ist ein Vorstoss aus den Reihen des Freisins. Dieser Vorstoss hätte dem Grossrat noch weit grösse Kompetenzen gegeben. Die nun zur Abstimmung kommende Vorlage ist ein Kompromiss, den die Regierung dem Grossrat vorgeschlagen hatte.