Das als Anregung formulierte Volksbegehren aus dem links-grünen Spektrum war im September 2013 vom Bündner Stimmvolk angenommen worden. Die Initiative verbietet es Unternehmen mit Kantonsbeteiligung, in Kohlekraftwerke zu investieren. Auch der Kanton darf sich nicht an Unternehmen beteiligen, die in Kohlekraft investieren.
Im Visier hatten die Initianten vor allen den Stromkonzern Repower und sein Kohleengagement in Süditalien. Repower gehört zum grössten Teil dem Kanton Graubünden. Nun geht es um die Umsetzung des Volksbegehrens, also um den konkreten Verfassungsartikel.
Auch damalige Gegner engagieren sich nicht
Nachdem die Grundsatzdebatte geführt ist, ist der Abstimmungskampf lau. «Es ist ungewohnt für uns, dass wir keinen wirklichen Abstimmungskampf machen müssen», sagt Anita Mazzetta vom WWF Graubünden. Auch damalige Initiativgegner engagieren sich nicht mehr gegen die konkrete Umsetzung. «Wenn eine Volksinitiative angenommen wurde, muss sie umgesetzt werden. Deshalb bekämpfen wir den Verfassungsartikel nicht», erklärt Bruno Claus, Präsident der FDP Graubünden auf Anfrage.
Wenn eine Volksinitiative angenommen wurde, muss sie umgesetzt werden. Deshalb bekämpfen wir den Verfassungsartikel nicht.
Ähnlich äussern sich CVP und BDP. Es gelte nun, den Volkswillen umzusetzen. Die Initianten rechnen mit einem erneuten Ja. Sollte das Volk dennoch Nein zum Verfassungsartikel sagen, wäre es theoretisch möglich, dass Repower wieder in Kohleprojekte investiert.
Allerdings ist dies eine theoretische Option. Das Unternehmen hat den Weg weg von Kohle bereits eingeschlagen und hat den Ausstieg aus dem Projekt in Süditalien eingeleitet. Kommt hinzu, dass die Bündner Regierung Repower bereits Vorgaben gemacht hat, nicht mehr in Kohlekraft zu investieren.