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Abstimmungen JU Jura ändert seine Besteuerungspraxis nicht

Die Jurassier wollen Grenzgänger nicht direkt an der Quelle besteuern und beim bisherigen System bleiben. Bisher werden die Steuern in Frankreich erhoben und ein Teil davon an den Jura zurückbezahlt.

Besteuerung von Grenzgängern

Kanton Jura: Variantenabstimmung Volksinitiative und Gegenvorschlag zur Quellenbesteuerung von Grenzgängern

  • JA

    63.0%

    12'351 Stimmen

  • NEIN

    37.0%

    7'253 Stimmen

Der Kanton Jura will Grenzgänger auch künftig nicht selber besteuern: Eine Initiative der SVP, welche die Besteuerung am Arbeitsort forderte, ist mit 67,83 Prozent Nein-Stimmen verworfen worden. Mit 63 Prozent angenommen wurde dagegen der Gegenvorschlag von Regierung und Parlament.

Die Volksinitiative für eine Quellenbesteuerung der Grenzgänger scheiterte mit 13'581 zu 6442 Stimmen. Der Gegenvorschlag wurde dagegen mit 12'351 zu 7253 Stimmen gutgeheissen.

Genfer Modell für den Jura

Im Jura werden die über 8000 französischen Grenzänger von Frankreich besteuert, und der Kanton erhält 4,5 Prozent der Bruttolöhne zurück. Mit dem nun angenommenen Gegenvorschlag wird dies beibehalten. Zusätzlich soll aber einmal pro Legislatur überprüft werden, ob die im Abkommen mit Frankreich festgehaltenen Bedingungen für die 4,5 Prozent noch erfüllt sind.

Die Initiative wollte dagegen, dass sich der Jura am Genfer Modell orientiert: Der Kanton Genf besteuert seine französischen Grenzgänger am Arbeitsort und überweist dann 3,5 Prozent der Bruttolohnmasse an Frankreich.

Die Debatten im Abstimmungskampf drehten sich insbesondere um die Auswirkungen auf die Steuererträge: Die Initianten rechneten bei Annahme ihrer Initiative mit Millionengewinnen, die Behörden dagegen mit Millionenverlusten; die Beträge reichten dabei bis zu 15 Millionen Franken.

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