Im Kanton Jura muss der Souverän über eine Verfassungsänderung bei den politischen Rechten entscheiden. Statt wie bisher acht sollen künftig fünf Gemeinden eine Initiative lancieren oder das Referendum ergreifen können.
Mit dieser Anpassung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Zahl der Gemeinden im Kanton Jura seit 2008 durch Fusionen von 83 auf 57 sank. Von ihrem Initiativrecht haben die jurassischen Gemeinden noch nie Gebrauch gemacht. Ein Referendum haben sie bisher erst einmal ergriffen.
Die Änderung passierte das Parlament ohne grosse Opposition.