Die Jurassier haben den Ausländern das passive Wahlrecht gewährt. 53,97 Prozent respektiv 13'623 Stimmbürger haben dafür votiert. 11'618 Bürger waren dagegen. Damit können nun Ausländer, die seit zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens einem Jahr im Jura wohnen, für ein Exekutivamt kandidieren.
Initiative wurde abgeschwächt
Die Vorlage, die dem obligatorischen Referendum unterstand, geht auf eine vom Kantonsparlament abgeschwächte parlamentarische Initiative der linken Gruppierung CS-POP zurück; sie wurde von FDP und SVP bekämpft, für die der Weg in die Politik über die Einbürgerung erfolgen soll.
Wie die Regierung und die grosse Mehrheit des Parlaments sprach sich auch der Souverän für Ausweitung des passiven Wahlrechts aus.
Weder Kantonsparlament noch Gemeindepräsidium
Bereits seit dem Jahr 2000 steht in einzelnen Gemeinden auch das Parlament Ausländern offen. Das Gemeindepräsidium und das Kantonsparlament bleiben aber weiterhin ausschliesslich Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten.
Der Kanton Jura war einst Pionier bei den politischen Rechten für Ausländer. Das aktive Wahlrecht auf Gemeinde- und Kantonsebene für Menschen ohne Schweizer Pass ist seit der Kantonsgründung 1979 in der Verfassung verankert. Ausgenommen sind einzig Verfassungsfragen.
Die Ausweitung des passiven Ausländerwahlrechts gelang nun jedoch erst im dritten Anlauf. Ähnliche Vorlagen verwarf das Stimmvolk 1996 und 2007 – das letzte Mal aber nur knapp mit 51 Prozent Nein-Stimmen.