Das Recht, Initiativen oder Referenden einzureichen, gibt es auch auf Ebene der Kantone und Gemeinden. Die Liste von möglichen Vorlagen, gegen die ein Referendum ergriffen werden kann, ist oft länger als auf Bundesebene.
Im Kanton Jura werden künftig fünf anstatt wie bisher acht politische Gemeinden Initiativen oder Referenden einreichen dürfen. Die Stimmberechtigten hiessen die entsprechende Verfassungsänderung mit 88,4 Prozent Ja-Stimmen gut. Die Stimmbeteiligun betrug 38,3 Prozent.
Neuregelung Initiativen und Referenden
Kanton Jura: Änderung der Kantonsverfassung zwecks Reduktion der für Referendum/Initiative benötigten Anzahl Gemeinden
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JA
16'862 Stimmen
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NEIN
2'212 Stimmen
Anpassung nach Gemeindefusionen
Hintergrund der Verfassungsänderung ist die Tatsache, dass die Zahl der Gemeinden im Kanton Jura seit 2008 durch Fusionen von 83 auf 57 gesunken ist. Mit dieser Anpassung wären wie früher immer noch mindestens zehn Prozent der Gemeinden bei einem Vorstoss repräsentiert, stellt die Staatskanzlei Jura fest.
Im Kantonsparlament argumentierten die gegnerische Minderheit damit, dass vor allem die kleinen Gemeinden bevorzugt würden bzw. mehr Macht erhielten.
Vom Recht, eine Initiative einzureichen, haben die jurassischen Gemeinden noch nie Gebrauch gemacht. Ein Referendum wurde 2008 zum ersten Mal ergriffen, als sich 17 Gemeinden gegen ein Gesetz über die Wasserwirtschaft stellten.