- Im Kanton Genf dürfen Geschäfte an zwei Sonntagen im Jahr öffnen, auch wenn in diesem Sektor kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft ist.
- Religiöse Symbole in politischen Institutionen sind künftig verboten.
Ladenöffnung an zwei zusätzlichen Sonntagen
Kanton Genf: Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten
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JA
75'648 Stimmen
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NEIN
67'689 Stimmen
Verbot religiöser Symbole in Parlamenten
Kanton Genf: Änderung der Kantonsverfassung (Für einen nicht-ostentativ getragenen Ausdruck religiöser Überzeugungen)
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JA
71'341 Stimmen
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NEIN
67'540 Stimmen
Die Gesetzesänderung zu den Sonntagsverkäufen, die von 52.8 Prozent der Stimmberechtigten angenommen wurde, wurde von der Rechten und den Wirtschaftsverbänden getragen. Die Wahlbeteiligung lag bei 51.5 Prozent. Diese Abstimmung «stellt einen wesentlichen Fortschritt für den in den letzten Jahren stark geschwächten Nahversorgungshandel dar», halten Genève Commerce und die Nouvelle organisation des entrepreneurs (NODE) fest.
Der Sektor sieht sich insbesondere der Konkurrenz durch den Einkaufstourismus und den Online-Handel ausgesetzt. Für den Staatsrat, der diese «pragmatische» Massnahme ebenfalls befürwortet, handelt es sich um «einen regelrechten Atemzug für einen Sektor, der für das Leben in Genf unverzichtbar ist und im Kanton fast 18'000 Arbeitsplätze stellt».
Die Geschäfte dürfen somit an zwei Sonntagen im Jahr sowie am 31. Dezember öffnen, einem Tag, der im Kanton einem Sonntag gleichgestellt ist. Die Arbeit an diesen beiden Sonntagen erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis, und die Angestellten erhalten den doppelten Lohn.
Urteil des Bundesgerichts
In Genf fanden zu diesem Thema bereits mehrere Abstimmungen statt. Im Jahr 2016 hatte das Volk einer Ausweitung auf drei Sonntage zusätzlich zum 31. Dezember zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass ein GAV vorliegt. Da jedoch seit 2017 kein allgemeinverbindlicher GAV mehr abgeschlossen wurde, blieb die Situation für die Händler unklar.
Im Jahr 2025 hat zudem ein Urteil des Bundesgerichts die Lage verändert. Diese Öffnungen an einen GAV zu knüpfen, verstösst laut Bundesgericht gegen Bundesrecht. Das Ja vom Sonntag an der Urne, das die Sonntagsöffnung der Geschäfte de facto nicht mehr an einen GAV bindet, schafft Klarheit. Die Wirtschaftsverbände heben zudem hervor, dass das Ergebnis «endlich im Einklang mit dem Bundesrecht» stehe.
Verbot religiöser Symbole im Parlament
Die zweite Vorlage betraf das Verbot sichtbarer religiöser Symbole in kantonalen und kommunalen Parlamenten. Das Genfer Stimmvolk entschied sich mit 71'341 Ja-Stimmen zu 67'540 Nein-Stimmen – 51.4 Prozent Ja zu 48.6 Prozent Nein – für ein Verbot. Damit untersagt Genf kantonalen und kommunalen Mandatsträgern, bei Plenarsitzungen auffällige religiöse Symbole zu tragen.
Die Vorlage war von der SVP, der FDP, der Mitte und dem rechtspopulistischen Mouvement citoyens Genevois (MCG) im Namen der Laizität eingebracht worden. Die Linke und Pierre Maudets «Libertés et justice sociale» (LJS) lehnten dieses Verbot ab, das ihrer Meinung nach die Grundfreiheiten beeinträchtigt. Für die Gegner sind die Abgeordneten des Parlaments keine Staatsbeamten, sondern vom Volk gewählte Vertreter.
Das Verbot betrifft de facto alle Symbole (Kopftuch, Kippa oder Kreuz), ohne eine bestimmte Religion ins Visier zu nehmen. Feministische und antirassistische Gruppen hatten aber dennoch «eine systematische Schikane muslimischer Frauen» angeprangert.