- Für das Neuenburger Spital- und Pflegepersonal sowie die Angestellten der Altersheime gilt bis 2020 noch der Gesamtarbeitsvertrag CCT Santé 21.
- Die Stimmberechtigten haben mehrere Gesetzesänderungen deutlich abgelehnt, die eine vorzeitige Aufhebung des GAV vorsahen.
Bei der Aufhebung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Personal der Spitäler und der psychiatrischen Kliniken haben 30'140 Stimmberechtigte ein Nein in die Urne gelegt, 9232 wollten den GAV aufheben. Der Nein-Anteil liegt bei 76,55 Prozent. Bei den Altersheimen haben 30'355 Personen Nein gestimmt, 8990 wollten den Schutz der Arbeitnehmer lockern. Die Stimmbeteiligung lag bei 29,3 Prozent.
Die Vorgeschichte
- Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP, CVP und die Grünliberalen wollten den GAV für 5700 Arbeitnehmende aufheben. Sie erachteten dessen Bestimmungen als zu grosszügig.
- Der Neuenburger Grosse Rat nahm im März die entsprechende Gesetzesänderungen knapp an.
- SP, Grüne, PDA und Solidarités hatten die Vorlage abgelehnt. Mit den Personalverbänden und Gewerkschaften hatten sie dagegen zwei Referenden ergriffen.