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Abstimmungen Kanton Uri Bekommt Uri ein neues Energiegesetz?

Elektroheizung raus, Solaranlage rein: In Uri sind alle Parteien für ein neues Gesetz – und dennoch gibt es Differenzen.

Der Energieverbrauch der Urnerinnen und Urner soll sinken – und die Energie, die sie benötigen, soll sauberer sein als heute: Das sind die Kernziele des neuen Energiegesetzes, über das die Urner Stimmberechtigen am 22. Oktober abstimmen. Der Fokus liegt dabei bei den Gebäuden: Etwas mehr als ein Drittel der Energie, die im Kanton Uri aktuell verbraucht wird, wird zum Heizen oder zur Erzeugung von Warmwasser eingesetzt.

Regierung und Parlament sehen hier einen Hebel, um den Kanton auf den Kurs von «Netto-Null» bei den Treibhausgasemissionen zu bringen, wie es der Klimastrategie des Bundes bis 2050 entspricht.

Mit Elektroheizungen soll Schluss sein

Konkret schreibt das Gesetz unter anderem vor, dass neue Gebäude so gebaut werden müssen, dass sie mit möglichst wenig Energie beheizt und gekühlt werden können. Bereits bestehende Gebäude müssen bei anstehenden Umbauten entsprechend umgerüstet werden. Neubauten müssen ihren Energiebedarf zudem ohne Öl oder Gas abdecken. Und: Der Einbau von Elektroheizungen ist nicht mehr erlaubt.

Dafür sollen auf Dächern von Neubauten – oder bei Anbauten oder Aufstockungen von bereits bestehenden Häusern – Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie obligatorisch werden.

Für Links-Grün geht Gesetz zu wenig weit

Das Urner Kantonsparlament hat sich im Sommer mit deutlicher Mehrheit hinter das Gesetz gestellt, alle Parteien von links bis rechts empfehlen es zur Annahme.

Es hätte mit der Vorlage gute Möglichkeiten gegeben, den Stromverbrauch zu senken.
Autor: Evelyne Lüönd Präsidentin der Grünen im Kanton Uri

Das heisst jedoch nicht, dass es keine Differenzen gäbe. Vor allem Links-Grün ist nur mässig begeistert vom Gesetz. Aus dieser Sicht geht es zu wenig weit. Es sei eine verpasste Chance, sagt Evelyne Lüönd, Präsidentin der Grünen im Kanton Uri: «Es hätte mit der Vorlage gute Möglichkeiten gegeben, den Stromverbrauch zu senken. Diese sind aber alle nicht mehr drin. Das schwächt aus unserer Sicht das Gesetz.»

Tatsächlich hat die bürgerliche Ratsmehrheit die Gesetzesvorlage der Regierung entschärft – mit dem Argument, es brauche ein schlankes Gesetz mit möglichst wenigen Vorschriften, damit es von der Bevölkerung gutgeheissen werde. So wurde etwa der Passus gestrichen, der verlangte, dass bestehende Elektroheizungen innert 15 Jahren ersetzt werden müssen. Eine richtige Entscheidung, findet SVP-Politiker Alois Arnold.

Im Gesetz steht, dass man keine neuen Elektroheizungen installieren darf. Das reicht völlig.
Autor: Alois Arnold Urner SVP-Landrat

Es wäre unzumutbar, wenn Hauseigentümer, welche erst kürzlich eine neue Elektroheizung installiert hätten, diese schon wieder herausreissen müssten: «Die sollen laufen, solange sie laufen.» Erst, wenn Sanierungen anstehen würden, müsse man sie ersetzen. «Im Gesetz steht ja, dass man keine neuen Elektroheizungen installieren darf. Das reicht völlig», ist Alois Arnold überzeugt.

Alte Heizungen
Legende: Stromfressende Heizungen? Weg damit! Nur wann? Darüber sind die Parteien sich uneinig. Keystone/Daniel Karmann

Auch bei der Solarpflicht bei Dachsanierungen haben die Bürgerlichen Ausnahmemöglichkeiten durchgeboxt. Wenn ein Dach «tiefgreifend» saniert wird, wird eine Photovoltaikanlage zwar zur Pflicht – ausser, dies wäre «wirtschaftlich unverhältnismässig».

Bürgerliche Parlamentsmehrheit will bei Details mitreden

Kommt dazu: Auf Initiative der CVP/Mitte kann nicht die Regierung die Einzelheiten der Gesetzesbestimmungen in einem Reglement festlegen – die Details werden jeweils in einer Verordnung geregelt, bei der das Parlament mitredet.

Die Grünen und auch Umweltverbände befürchten, dass das Energiegesetz dabei weiter abgeschwächt und zu einem «zahnlosen Papiertiger» gezähmt werden könnte.

Happiger Abstimmungssonntag in Uri

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Neben dem Energiegesetz stimmen die Urnerinnen und Urner am 22. Oktober auch noch über vier weitere Vorlagen ab:

Totalrevision Datenschutzgesetz:  Das Datenschutzrecht von 1994 soll den aktuellen Bedürfnissen und den internationalen Standards angepasst werden. Alle Parteien haben die Ja-Parole beschlossen.

Teilrevision Gesetz über die Urner Kantonalbank: Das Gesetz soll an die neuen Anforderungen der FINMA angepasst werden. Zudem soll die Mehrheit der Mitglieder des Bankrats im Kanton Uri wohnhaft sein müssen. Alle Parteien haben die Ja-Parole beschlosssen.

Beiträge an ärztliche Weiterbildung: Uri soll der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge für die ärztliche Weiterbildung beitreten. Laut Regierung wird der Kanton jährlich zwar gut 400'000 Franken in einen Ausgleichsfonds zahlen müssen zugunsten von Kantonen, deren Spitäler mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden – dafür stehe Uri auch in Zukunft genügend ärztliches Personal zur Verfügung. Auch hier sind alle Parteien dafür.

Fussgängertunnel am Weg der Schweiz: Auf dem Abschnitt Bauen-Isleten, wo sich immer wieder Felsstürze ereignen, soll der Wanderweg einen 167 Meter langen Fussgängertunnel bekommen. Zudem soll der Autotunnel, durch den der Wanderweg heute verläuft, gesichert werden. Kostenpunkt: 1.7 Millionen Franken. CVP/Die Mitte, SVP und die Grünen sind dafür, FDP und SP lehnen die Vorlage ab.

SRF1 Regionaljournal Zentralschweiz, 6.10.2023, 17:30 Uhr ; 

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