13 Kantone belasten Liegenschaften mit einer speziellen Steuer. Luzern tut dies seit 1946. Die ursprüngliche Idee war, mit der Abgabe die Aufwendungen, die die Liegenschaften den Gemeinden verursachen, abzugelten.
Die Liegenschaftssteuer beträgt im Kanton Luzern 0,5 Promille des Steuerwertes einer Liegenschaft. Ein Hausbesitzer, dessen Liegenschaft einen Steuerwert von einer Million Franken hat, wird somit jährlich mit 500 Franken belastet. Die Steuer bringt dem Kanton und den Gemeinden je rund 18 Millionen Franken ein.
Unfair und unnötig
Politisch ist die Liegenschaftssteuer schon lange umstritten. Sie sei unfair, weil sie das Grundeigentum, das bereits als Vermögen besteuert werde, ein zweites Mal belaste, lautet die Hauptkritik. Sie sei zudem nicht mehr nötig, weil die Aufwendungen heute verursachergerecht über Gebühren bezahlt würden.
Eine Abschaffung der Liegenschaftssteuer scheiterte bislang an finanzpolitischen Überlegungen. Der Initiative des Hauseigentümerverbands droht dasselbe Schicksal. Kantonsregierung und -parlament sprachen sich mit dem bekannten Argument, den öffentlichen Finanzen, gegen das Volksbegehren aus.
Tatsächlich fällt die geforderte Steuererleichterung für Grundeigentümer in eine finanzpolitisch schwierige Zeit. Der Kanton Luzern und viele seiner Gemeinden mussten jüngst die Steuern erhöhen und Sparpakete beschliessen.
Luxusgut Boden
Die CVP gewichtet deshalb die finanzpolitischen Gründe stärker als die Anliegen der Hauseigentümer und lehnt die Initiative ab. Für die Beibehaltung der Steuer sind auch SP, Grüne und GLP. Sie begründen die Abgabe auch damit, dass Grundbesitz in der kleinen Schweiz ein Luxus und die Liegenschaftssteuer eine Art Bodenverbrauchssteuer sei.
Hinter der Initiative stehen SVP und FDP. Sie führen an, die Abschaffung der Liegenschaftssteuer sei schon oft versprochen worden. Es sei unfair, wenn die Grundeigentümer für die finanzielle Lage des Kantons gerade stehen müssten.