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Abstimmungen Neuer Fonds soll für solide Strassenfinanzierung sorgen

Im Parlament fand die Vorlage breite Unterstützung. Opposition kommt vor allem von linker Seite.

  • Im Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds sollen ab 2018 rund 3 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
  • Für Massnahmen im Agglomerationsverkehr sind bis 2030 jährlich 390 Millionen Franken einkalkuliert.
  • Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments sind für den NAF. Sie hoffen, dass damit genügend Geld für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes gesichert ist.
  • Eine linke Minderheit kritisiert, dass die Mehrkosten grösstenteils von der Bundeskasse getragen werden sollen.

Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) soll für eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Nationalstrassen sorgen. Über die Verfassungsänderung, die dafür nötig ist, wird am 12. Februar abgestimmt.

Der Bundesrat hatte mehrere Gründe, als er dem Parlament vor zwei Jahren die Schaffung eines neuen Strassenfonds vorschlug. Der Infrastrukturfonds, der heute unter anderem die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Beseitigung von Engpässen finanziert, ist befristet. Spätestens 2028 braucht es ohnehin eine neue Finanzierung.

Der Bundesrat löste damit auch das politische Versprechen ein, ein Gegenstück zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu schaffen. Ein Fonds hat unter anderem den Vorteil, dass die Finanzierung in der Verfassung verankert und dem politischen Verteilkampf etwas entzogen ist.

Mehr Geld für die Strasse

Und schliesslich braucht der Bund mehr Geld für die Nationalstrassen. Derzeit sinken die Einnahmen, weil die Autos immer weniger Treibstoff verbrauchen. Auf der anderen Seite verteuert der zunehmende Verkehr Betrieb und Unterhalt. Dadurch kommt es an den Engpässen auch öfter zu Staus. Viele dieser Nadelöhre sollen in den nächsten Jahren beseitigt werden.

Zugleich wird das Nationalstrassennetz fertiggestellt und punktuell erweitert. Das Parlament hat auch den Netzbeschluss in die NAF-Vorlage integriert. Dieser ist 2013 wegen des höheren Vignetten-Preises an der Urne gescheitert. Mit dem Netzbeschluss übernimmt der Bund rund 400 Kilometer Strasse von den Kantonen. Und schliesslich sollen aus dem NAF Strassen, ÖV-Projekte oder Fuss- und Velowege in den verkehrsgeplagten Agglomerationen finanziert werden.

Insgesamt fehlen für diese Aufgaben etwa ab 2019 rund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Ursprünglich wollte der Bundesrat vor allem die Autofahrer zur Kasse bitten. Er schlug vor, den seit 1974 unveränderten Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen um 12 bis 15 Rappen zu erhöhen. Nach der Vernehmlassung hielt er noch 6 Rappen für mehrheitsfähig.

Das Parlament bewilligte schliesslich einen Benzinpreis-Aufschlag von 4 Rappen, was jährlich rund 200 Millionen Franken einbringt. Hinzu kommen eine neue Abgabe auf Elektrofahrzeuge (rund 90 Millionen Franken jährlich) und ein Beitrag der Kantone an die vom Bund übernommenen Strassen (60 Millionen Franken).

Griff in die Bundeskasse

Den grössten Teil des Fehlbetrags deckt gemäss den Beschlüssen des Parlaments die Bundeskasse: 10 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer, rund 250 Millionen Franken pro Jahr, sollen künftig an den NAF fliessen. Auch die Einnahmen aus der Automobilsteuer von jährlich 400 Millionen Franken werden an der Bundeskasse vorbei in den Fonds geleitet.

Zusammen mit den Einnahmen aus der Autobahnvignette stehen für den NAF damit rund 3 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. Langfristig reicht das nicht aus. Schon heute steht fest, dass in einigen Jahren eine weitere Erhöhung des Benzinpreises oder anderer Abgaben fällig wird, wenn alle Vorhaben verwirklicht werden sollen.

Neben dem NAF wird die so genannte Strassenkasse weitergeführt. Daraus werden die Strassenbeiträge des Bundes an die Kantone geführt. Als Einnahmen sind die Hälfte der Erträge aus der Mineralölsteuer vorgesehen.

Bürgerliche Parteien stehen hinter der Vorlage

Die so abgeänderte Vorlage hat im Parlament breite Unterstützung gefunden. Die bürgerlichen Parteien hoffen, dass mit dem NAF endlich genügend Geld für die Engpassbeseitigung und die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes zur Verfügung steht. Zusammen mit den Strassen- und den Wirtschaftsverbänden werben sie daher für ein Ja zur Vorlage.

Zunächst hatten sich auch SP und Grüne offen gezeigt für einen neuen Strassenfonds. Doch nun wollen sie nicht hinnehmen, dass die Mehrkosten zum grössten Teil von der Bundeskasse getragen werden sollen.

Das Geld fehle dann beim Service public, den Renten oder bei der Sicherheit, während die Schweiz noch weiter zubetoniert werde, argumentieren sie. Auf Kritik stösst auch, dass mit der NAF-Vorlage fast die Hälfte der Milchkuh-Initiative umgesetzt wird, obwohl diese vergangenen Juni mit fast 71 Prozent Nein abgelehnt worden ist.

Kritik von linker Seite

Der Widerstand der Linken wirkt jedoch verhalten. Die SP konzentriert ihre Kräfte auf den Kampf gegen die Unternehmenssteuerreform III, die am gleichen Tag zur Abstimmung kommt. Ausserdem engagieren sich prominente Abweichler wie die SP-Ständeräte Claude Janiak (BL) und Hans Stöckli (BE) sowie Grünen-Nationalrat Daniel Brélaz (VD) im Ja-Komitee.

Unterliegen die Gegner an der Urne, dürfte der neue Fonds 2018 in Kraft treten. Können sie das Blatt noch wenden, bleibt bei der Strassenfinanzierung vorläufig alles beim Alten: Die Hälfte des Ertrags aus der Mineralölsteuer, der Mineralölzuschlag und der Ertrag aus der Autobahnvignette fliessen in die Strassenkasse.

Daraus werden Bundesbeiträge an Kantonsstrassen und via Infrastrukturfonds die Beseitigung von Engpässen, die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes sowie die Agglomerationsprogramme finanziert. Ab etwa 2019 wären die Reserven aufgebraucht, die Mittel würden nur noch für den Substanzerhalt ausreichen.

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