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Eine Rollstuhlfahrerin in einem Treppenhaus eines Wohnhauses.
Legende: Sollen Wohnungen in Wohnhäusern behindertengerecht gebaut werden? Darüber stimmt die Nidwaldner Bevölkerung ab. Keystone

Abstimmungen NW Abstimmung über hindernisfreies Bauen in Nidwalden

Im Kanton Nidwalden entscheidet sich am 5. Juni, ob Häuser bereits ab vier statt heute acht Wohnungen behindertengerecht gestaltet werden müssen. Nachdem ein entsprechender Gesetzesentwurf im Parlament durchgefallen war, liegt die Entscheidung nun beim Stimmvolk.

Die Volksinitiative «Hindernisfreier Wohnen Nidwalden» verlangt, dass bei neuen Wohnbauten mit vier bis acht Wohneinheiten sowohl der Zugang als auch das Innere der Wohnungen so gebaut werden müssen, dass diese bei Bedarf hindernisfrei und behindertengerecht angepasst werden können.

So soll beispielsweise beim Zugang zur Wohnung Platz bleiben für eine Rampe oder einen Lift. Die Initianten, mehrheitlich Direktbetroffene, argumentieren, mehr hindernisfreie Wohnungen ermöglichten mehr Selbstständigkeit, insbesondere im Alter oder für Menschen mit Behinderung.

Heutiges Gesetz genügt laut Regierung

Regierungsrat und Landrat empfehlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Nicht jedes Bedürfnis, und sei es noch so berechtigt, müsse zwingend im Gesetz geregelt werden. Das bundesrechtliche Gesetz, das behindertengerechtes Bauen ab Gebäuden mit acht Wohnungen verlangt, reiche aus.

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