Bereits im April 2016 zeigte sich im Nidwaldner Parlament: Die Frage, ob Gesetze vermehrt ein Ablaufdatum bekommen sollen, spaltet die Geister.
Damals hiess der Landrat zwar die entsprechende Verfassungsinitiative von SVP und FDP mit 32 Ja-Stimmen gut. Doch 24 Parlamentarier stimmten dagegen.
Die Initianten wollen in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass Gesetze befristet werden können. Befristete Gesetze sollen eine maximale Laufzeit von zehn Jahren haben. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre soll nur möglich sein, wenn der Landrat das Gesetz weiterhin für notwendig hält.
Verfassung nicht unnötig ändern
Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die Schweiz «Meisterin im Erlassen von Gesetzen» sei, und deswegen der «Gesetzesdschungel» nicht «unkontrolliert vor sich hin wuchern» dürfe. Wichtig sei nicht die Zahl der Gesetze, sondern deren Anwendbarkeit. Es gelte, «totes Recht» zu verhindern.
Der Regierungsrat und die Minderheit des Landrates verneinen die Notwendigkeit der geforderten Regelung in der Verfassung. Eine Befristung von Gesetzen sei schon heute möglich. Die Verfassung solle nur geändert werden, wenn dies nötig sei.