Zum Inhalt springen

Abstimmungen NW Ein Ablaufdatum für Nidwaldner Gesetze

Bei neuen Gesetzen solle systematisch überprüft werden, ob sie ein Ablaufdatum brauchen. Das verlangen SVP und FDP mit einer Initiative. Und: Dieser Grundsatz solle in der Kantonsverfassung verankert werden. Die Gegner argumentieren: Gesetze könnten bereits heute zeitlich befristet werden.

Bereits im April 2016 zeigte sich im Nidwaldner Parlament: Die Frage, ob Gesetze vermehrt ein Ablaufdatum bekommen sollen, spaltet die Geister.

Damals hiess der Landrat zwar die entsprechende Verfassungsinitiative von SVP und FDP mit 32 Ja-Stimmen gut. Doch 24 Parlamentarier stimmten dagegen.

Die Initianten wollen in der Verfassung den Grundsatz verankern, dass Gesetze befristet werden können. Befristete Gesetze sollen eine maximale Laufzeit von zehn Jahren haben. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre soll nur möglich sein, wenn der Landrat das Gesetz weiterhin für notwendig hält.

Nein-Parole der FDP

Box aufklappen Box zuklappen

Die FDP Nidwalden nimmt zu ihrer eigenen Volksinitiative, eine kuriose Haltung ein. Die Delegierten fassten mit 28 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen die Nein-Parole zum Volksbegehren. Parteipräsident Ruedi Waser sprach anschliessend von einem «Zufallsentscheid».

Verfassung nicht unnötig ändern

Die Initianten begründen ihr Anliegen damit, dass die Schweiz «Meisterin im Erlassen von Gesetzen» sei, und deswegen der «Gesetzesdschungel» nicht «unkontrolliert vor sich hin wuchern» dürfe. Wichtig sei nicht die Zahl der Gesetze, sondern deren Anwendbarkeit. Es gelte, «totes Recht» zu verhindern.

Der Regierungsrat und die Minderheit des Landrates verneinen die Notwendigkeit der geforderten Regelung in der Verfassung. Eine Befristung von Gesetzen sei schon heute möglich. Die Verfassung solle nur geändert werden, wenn dies nötig sei.

Meistgelesene Artikel