Der Souverän lehnte die Vorlage mit 10'542 Nein- zu 3944 Ja-Stimmen deutlich ab. Die Stimmbeteiligung betrug 49 Prozent. Die Nidwaldner gingen damit mit Regierung und Parlament einig, dass das bundesrechtliche Minimum genüge, gemäss dem ein behindertengerechtes Bauen erst ab Gebäuden mit acht Wohnungen nötig wird.
Die Initiative hatte verlangt, dass neue Wohnbauten mit vier bis acht Wohneinheiten so gebaut werden müssen, dass der Zugang und die Wohnungen bei Bedarf hindernisfrei und behindertengerecht angepasst werden können. Ältere und behinderte Menschen hätten damit Selbständigkeit gewinnen sollen. Die Gegner der Vorlage hatten ihre Ablehnung unter anderem damit begründet, dass das Bauen verteuert werde.
Eine Regelung, wie sie nun vom Nidwaldner Souverän abgelehnt worden ist, existiert bereits in den Kantonen Uri, Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Wallis und Bern. In Basel-Stadt, Neuenburg und Glarus müssen alle Wohnungen anpassbar erstellt werden.